Allgemeine Vertragsbedingungen
Individual Tarif

  1. Gegenstand der Allgemeinen Vertragsbedingungen

1.1.     In diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen für den Individual Tarif (nachfolgend „AVB“) sind die Bedingungen beschrieben, zu denen die HUMMEL Systemhaus GmbH & Co.KG (nachfolgend „Hummel“ oder „Anbieter“) ihren Gewerbekunden (Unternehmer iSd. § 14 BGB) und Privatkunden (Verbraucher iSd. § 13 BGB) (nachfolgend auch „Kunden“) das Aufladen von elektrisch betriebenen Personenkraftfahrzeugen an Ladesäulen von Hummel und seinen Roamingpartnern mittels einer Ladekarte anbietet.

1.2.    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung.

 

  1. Vertragsschluss

2.1.  Der Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Nutzung der Ladekarte zum Aufladen von elektrisch betriebenen Personenkraftfahrzeugen kann nur zustande kommen, wenn der Kunde zuvor eine Ladekarte des Anbieters auf dessen Website unter https://hummel-systemhaus.de/ladekarte/ erworben hat.

2.2.    Mit oder nach Zusendung der Ladekarte erhält der Kunde eine Information für die Aktivierung der Ladekarte und des gewählten Tarifs. Mit dem Aktivierungscode kann der Kunde über die Website https://hummel-systemhaus.de/activate nach Zustimmung zu diesen AVB und den Datenschutzbestimmungen des Anbieters eine Aktivierungsanfrage an den Anbieter übermitteln. Die Übermittlung der Aktivierungsanfrage gilt als Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Ladekarte zum Aufladen von elektrisch betriebenen Personenkraftfahrzeugen gemäß diesen AVB.

2.3.    Nach Übermittlung der Aktivierungsanfrage wird diese geprüft und der Kunde registriert. Nach erfolgreicher Prüfung und Aktivierung der Ladekarte mit dem gewählten Tarif erhält der Kunde eine entsprechende Bestätigung an die vom Kunden im Rahmen der Aktivierung hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese Bestätigung des Anbieters gilt als Annahme des Angebots des Kunden über den Abschluss des Vertrages. Nach der Annahme kann der Kunde die Ladekarte zum aktivierten Tarif nutzen.

 

  1. Leistungen von Hummel

3.1.    Der Kunde erhält die Möglichkeit, mittels der aktivierten Ladekarte die Ladesäulen des Anbieters und seiner Roamingpartner zum Aufladen von Elektro- bzw. Hybrid-Personenkraftfahrzeugen zu nutzen. Ein Anspruch auf die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur besteht aufgrund dieses Vertrages nicht.

3.2.    Die Ladesäulen des Anbieters und der Roamingpartner können wechsel- oder gleichstrombetrieben sein.

3.3.  Die jeweiligen aktuellen Roamingpartner werden im Bestellprozess angezeigt und sind zudem jederzeit unter ChargePoint zu finden. Der Anbieter darf die jeweiligen Roamingpartner austauschen, wenn entweder (i) die Anzahl der dem Kunden zur Verfügung stehenden Roamingpartner gleich bleibt oder (ii) die Anzahl der dem Kunden zur Verfügung stehenden Ladesäulen sich hierdurch nicht reduziert.

3.4.   Ausgenommen von Ziffer 3.4. sind Fälle, in denen das Vertragsverhältnis zum Roamingpartner ohne Verschulden des Anbieters endet (z.B. Kündigung, Insolvenz, Betriebseinstellung des Roamingpartners etc.). In diesem Fall wird sich der Anbieter bemühen, einen neuen Roamingpartner zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen

4.1.  An Ladesäulen des Anbieters und von Roamingpartnern fallen sowohl jeweils für das Laden von Wechselstrom und Gleichstrom unterschiedliche Kosten pro kWh als auch Standzeiten und Startgebühren und gegebenenfalls Blockiergebühren pro kWh an. Die entsprechenden Preise und Gebühren des Anbieters sind vor der Bestellung und auf ChargePoint ausgewiesen. Die Preise und Gebühren der Roamingpartner sind der jeweils aktuellen Roaming Tarifübersicht zu entnehmen und auf der Website unter ChargePoint abrufbar. Für den Fall, dass der Kunde einen Sondertarif des Anbieters nutzt, ergeben sich Preisinformationen aus dem Tarif-Datenblatt.

4.2.   Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

4.3.   Die Abrechnung für die angefallenen Kosten des abgelaufenen Kalendermonats erfolgt grundsätzlich nach dem Ende eines jeden Kalendermonats. Sollte in einem Abrechnungszeitraum kein abrechnungsrelevanter Ladevorgang stattgefunden haben, entfällt für diesen Monat eine Rechnungsstellung.

4.4.   Die Rechnung wird durch den Anbieter an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden zugesendet.

4.5.   Nach Erhalt der Rechnung ist diese mit einer Frist von 14 Tagen zu begleichen.

 

  1. Preisanpassung

5.1.    Der Anbieter ist berechtigt, die Strompreise je kWh an Ladesäulen des Anbieters und der Roamingpartner, auf die in Ziffer 4.1. Bezug genommen wird, gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen anzupassen. Dem Kunden steht es frei, die Anpassung gemäß § 315 Abs. 3 BGB gerichtlich überprüfen zu lassen.

5.2.    Eine Preissteigerung kann und eine Preissenkung muss vorgenommen werden, wenn sich die Umstände, die der Preiskalkulation zugrunde liegen, ändern. Dies ist z. B. der Fall, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilernetzes erhöhen oder reduzieren oder sonstige Änderungen der energie-wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Die Preise für die Nutzung von Ladesäulen von Roamingpartnern sind insbesondere anzupassen, wenn sich die Konditionen zwischen dem Anbieter und den Roamingpartnern ändern.

5.3.    Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Strombezugskosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Netz- und Vertriebskosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z. B. der Strombezugskosten, sind vom Anbieter die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.

5.4.   Der Anbieter überprüft die Kostenentwicklung laufend. Der Anbieter hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf der Anbieter Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen, sondern hat Sorge zu tragen, dass Kostensenkungen im gleichen Umfang preiswirksam werden, wie Kostenerhöhungen.

5.5.    Preiserhöhungen dürfen frühstens drei (3) Monte nach Beginn der Vertragslaufzeit gemäß diesen AVB vorgenommen werden. Im Anschluss darf der Anbieter frühestens drei (3) Monate nach der letzten Preiserhöhung eine weitere Preiserhöhung vornehmen. Preissenkungen sind jederzeit möglich.

5.6.   Der Anbieter wird den Kunden mindestens vier (4) Wochen vor der beabsichtigten Preisänderung hierüber in Textform informieren.

5.7.    Der Kunde kann bei einer angekündigten Preiserhöhung den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Tag des Wirksamwerdens der Preiserhöhung in Schriftform kündigen. Der Anbieter wird den Kunden mit der Ankündigung der Preiserhöhung über sein Kündigungsrecht nach dieser Ziffer 5.7. informieren. Die Kündigungsregelungen in Ziffer 8. dieser AVB bleiben im Übrigen unberührt.

 

  1. Benutzung der Ladesäulen

6.1.    Der Kunde hat die Ladeinfrastruktur des Anbieters und der Roamingpartner gemäß den an den Ladesäulen angebrachten oder angezeigten Betriebsanleitungen zu bedienen. In jedem Fall hat die Nutzung mit der erforderlichen Sorgfalt zu erfolgen. Insbesondere die Lade- und Abgabevorrichtungen sind sorgfältigst zu bedienen.

6.2.   Das vom Kunden zu verwendende Ladekabel hat mindestens über eine CE-Kennzeichnung zu verfügen und ist vom Kunden mitzubringen.

6.3.   Die Ladesäulen dürfen nur zum Laden von elektrisch betriebenen Personenkraftfahrzeugen verwendet werden. Das Laden von anderen elektrischen Geräten bzw. anderer elektrischer Verbraucher ist ausdrücklich verboten.

6.4.   Fahrzeuge, die nur mit CCS-Gleichstrom (DC) oder nur mit TYP2-Wechselstrom (AC) geladen werden dürfen, dürfen nur an den entsprechenden Ladesäulen geladen werden.

6.5.   Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V).

6.6.   Vor der Verwendung der Ladesäule hat der Kunde diese auf offensichtliche Beschädigungen zu untersuchen. Defekte oder Störungen der Ladesäulen hat der Kunde unverzüglich dem Anbieter oder dem jeweiligen Roamingpartner zu melden. Beim Anbieter hat die Meldung unter der Telefonnummer +49 (0)7025 – 912 716 – 0 zu erfolgen. Eine Ladung darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

6.7.   Soweit der Kunde Ladekarten an vom ihm autorisierte Nutzer (wie z.B. Mitarbeiter) weitergibt, hat der Kunde die jeweiligen Nutzer vor Weitergabe der Ladekarte über die vorstehenden Benutzungsbedingungen nach dieser Ziffer 6. hinzuweisen. Der Kunde haftet für die Verletzung von vertraglichen Pflichten durch die von ihm autorisierten Nutzer.

 

  1. Verlust oder Defekt der Ladekarte

7.1.    Der Verlust oder der Defekt einer Ladekarte ist dem Anbieter unverzüglich zu melden über die E-Mail-Adresse info@temp.hummel-systemhaus.de oder über die Telefonnummer +49 (0)7025 – 912 716 – 0.

7.2.    Bei Verlust der Ladekarte kann der Kunde beim Anbieter eine neue Ladekarte anfordern. Hierfür fällt eine Aktivierungsgebühr an. Die jeweils aktuelle Aktivierungsgebühr ist bei info@hummel-systemhaus.de anzufragen.

7.3.    Meldet der Kunde den Defekt einer Ladekarte, so muss diese an den Anbieter zurückgesendet werden. Ist der Defekt nicht auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, wird der Anbieter dem Kunden unentgeltlich eine neue Ladekarte zusenden.

 

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung, Sanktionsklausel

8.1.    Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf (12) Monate ab Aktivierung der Ladekarte

8.2.   Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf automatisch auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann beidseitig jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

8.3.   Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von Vorstehendem unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung im Verzug ist und der Zahlungsbetrag trotz Mahnung innerhalb der in der Mahnung genannten Frist, die mindestens zwei (2) Wochen beträgt, nicht an den Anbieter gezahlt wird.

8.4.   Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Eine Kündigung des Kunden per E-Mail an info@hummel-systemhaus.de genügt der Schriftform. Gleiches gilt für eine Kündigung des Anbieters per Mail an die vom Kunden im Kundenkonto hinterlegt E-Mail-Adresse.

8.5.   Sanktionierte Person gemäß den nachfolgenden Regelungen ist eine natürliche oder juristische Person, gegen die gemäß jeweils anwendbarem Recht (i) der Vereinten Nationen, (ii) der Vereinigten Staaten von Amerika, (iii) des Vereinigten Königreichs oder (iv) der Europäischen Union Sanktionen, einschließlich Sektorsanktionen (nachfolgend einzeln oder zusammen „Sanktionen”), verhängt worden sind. Der Anbieter ist grundsätzlich zu einer Vertragsdurchführung mit Sanktionierten Personen nicht bereit. Im Falle , dass der Kunde eine Sanktionierte Person ist, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und der Kunde wird den Anbieter von allen hieraus entstehenden Schäden freistellen. Der Anbieter ist außerdem berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn Sanktionen nach Wirksamwerden des Vertrages gegen den Kunden verhängt werden oder auf ihn Anwendung finden.

 

  1. Subunternehmer

9.1.    Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen.

9.2.   Der Anbieter darf die Subunternehmer austauschen, wenn dies nicht zu einer Verschlechterung oder zu einer wesentlichen Änderung der Leistungserbringung führt oder aus sonstigen dem Anbieter bekannten Gründen für den Kunden unzumutbar ist.

 

  1. Haftung

10.1.   Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dasselbe gilt für die Haftung des Anbieters aus den Vorschriften nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2.  Darüber hinaus haftet der Anbieter unbeschränkt soweit der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

10.3.  Bei leichter Fahrlässigkeit (außer in Fällen von Ziffer 10.1.) haftet der Anbieter nur wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Anbieter, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

10.4.  Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus dem Verlust oder Diebstahl einer Ladekarte entstehen.

 

  1. Datenschutz

11.1.    Der Anbieter verarbeitet zur Leistungserbringung bestimmte Kunden- und/oder Endnutzerdaten, wozu auch personenbezogene Daten zählen. Hummel stellt hierbei sicher, dass die Vorgaben datenschutzrechtlicher Regelungen, insbesondere die der Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO“) eingehalten werden. Detaillierte Angaben dazu, wie Hummel mit personenbezogenen Daten von Kunden bzw. Endnutzern umgeht, sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite von Hummel hinterlegt.

11.2.   Der Kunde hält bei der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen der Hummel ebenfalls alle datenschutzrechtlichen Vorgaben ein. Hummel kann die vom Kunden oder Endnutzer mitgeteilten personenbezogenen Daten im Rahmen der Durchführung des Vertrags an Dritte übermitteln. Sollte der Kunde selbst für die Daten Verantwortliche sein, so verpflichtet er sich, die Betroffenen entsprechend zu informieren. Der Kunde schließt bei Bedarf mit Hummel eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Artikel 28 DS-GVO nach dem von Hummel vorgegebenen Muster.

 

  1. Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

12.1.   Diese AVB sind im Hinblick auf die zum Vertragsschluss bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen erstellt worden. Für den Fall, dass sich diese Bedingungen ändern, insbesondere wenn sich zwingende gesetzliche Bestimmungen oder höchstrichterliche Rechtsprechung (z.B. durch den Bundesgerichtshof) ändern oder erstmals auftreten, ist der Anbieter berechtigt, diese Vertragsbedingungen entsprechend den geänderten Bedingungen anzupassen. Dies gilt auch wenn die Vertragsdurchführung nach den Regelungen dieser AVB durch die geänderten Umstände unzumutbar wird.

12.2.  Der Anbieter hat dem Kunden die geänderten Vertragsbedingungen unter Hervorhebung und, soweit dies erforderlich ist, Erläuterung der geänderten AVB Regelungen mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der geänderten AVB in Textform mitzuteilen.

12.3.  Der Kunde kann den geänderten AVB in Textform bis Inkrafttreten der geänderten AVB widersprechen oder den Vertrag fristlos kündigen.

12.4.  Widerspricht oder kündigt der Kunde den geänderten AVB nicht innerhalb der Frist der Ziffer 12.2. dieser AVB, gelten die geänderten AVB nach Ablauf der Frist.

12.5.  Der Anbieter wird mit der Mitteilung der geänderten AVB den Kunden auf sein Widerspruchs- und Kündigungsrecht sowie auf die Wirkung eines Ausbleibens von Widerspruch und Kündigung nach Fristablauf hinweisen.

12.6.  Im Übrigen bleiben die Regelungen in Ziffer 8. dieser AVB von dieser Ziffer 12. unberührt.

 

  1. Schlussbestimmungen

13.1.   Schriftliche oder mündliche Nebenabreden zu den AVB bestehen nicht.

13.2.  Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.3.  Sofern es sich bei dem Kunden um einen Gewerbekunden (Unternehmer iSd. § 14 BGB) handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist in diesem Fall jedoch auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

13.4.  Sollte eine Bestimmung dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen AVB eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

13.5.  Außer in den Fällen der Ziffern 5. und 12. bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieser AVB der Schriftform oder mindestens der einfachen oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst.