Die Bereitstellung von Lademöglichkeiten ist für zukunftssichere Bauvorhaben damit eine zentrale Aufgabe. Um Folgekosten zu vermeiden, muss der Bedarf an Leitungsinfrastruktur bei der Bauplanung von Anfang an mitgedacht werden.
Was regelt das GEIG?
Das Gesetz regelt die Errichtung der erforderliche Leitungsinfrastruktur und umfasst die geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen. Die Umsetzung kann durch Leerrohre, Kabelschutzrohre, Kabelpritschen, Bodeninstallationssysteme oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen. Dazu gehört mindestens auch der erforderliche Raum für den Zählerplatz, der Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement und die erforderlichen Schutzelemente. Eigentümer sind somit verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für die ausreichende Versorgung von Lademöglichkeiten zu schaffen.
Welche Gebäude sind vom GEIG betroffen?
- Neubauten und Bestandsgebäude, an denen größere Renovierungen durchgeführt werden
- Wohn- und Nichtwohngebäude
Ausgenommen sind Nichtwohngebäude, die Eigentum von kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden.
Entscheidend für den Umfang der Infrastruktur ist die Anzahl der Stellplätze, über die das Gebäude verfügt. Dazu gehören auch an das Gebäude angrenzende Parkplätze. Wenn z.B. die Stellplätze denselben Eigentümer haben, oder auch nur überwiegend von den Nutzern des Gebäudes verwendet werden.
Die Regeln des GEIG für Quartiere
Um die Anforderungen des GEIG zur Leitungsinfrastruktur und den Ladepunkten zu erfüllen, können Bauherren und Immobilieneigentümer im Quartier gemeinsame Vereinbarungen treffen. Voraussetzung ist aber, dass die Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen.
Unter diesen Voraussetzungen können Bauherren oder Eigentümer zusammenarbeiten:
- Ausstattung der Gebäude mit gemeinsamer Leitungsinfrastruktur oder gemeinsamen Ladepunkten
- Nutzung und Betreten der Grundstücke sowie das Führen der Leitungen über die Grundstücke
Durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz wird so der Ausbau von Lademöglichkeiten in Deutschland deutlich gefördert und ist ein sichtbares Bekenntnis zu nachhaltigem Handeln. Neben dem nahezu emissionsfreien fahren, ist für viele Menschen ein flächendeckendes Netzt an Ladestationen ein weiterer Grund, auf ein Elektroauto umzusteigen.
Die Regeln des GEIG im Einzelnen
Anzahl Stellplätze | Leitungsinfrastruktur | Ladeinfrastruktur | |
---|---|---|---|
Wohngebäude | |||
Neubau | mehr als 5 | jeder einzelne Stellplatz | |
Größere Renovierung* | mehr als 10 | jeder einzelne Stellplatz | |
Nichtwohngebäude | |||
Neubau | mehr als 6 | mindestens jeder dritte Stellplatz | mindestens 1 Ladepunkt |
Größere Renovierung* | mehr als 10 | mindestens jeder fünfteStellplatz | mindestens 1 Ladepunkt |
bestehendes Nichtwohngebäude | mehr als 20 | mindestens 1 Ladepunkt ab dem 01.01.2025 |
* Renovierung eines Gebäudes, bei der mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden
Wohngebäude
Neubau
- Anzahl Stellplätze: mehr als 5
- Leitungsinfrastruktur: jeder einzelne Stellplatz
Größere Renovierung*
- Anzahl Stellplätze: mehr als 10
- Leitungsinfrastruktur: jeder einzelne Stellplatz
Nichtwohngebäude
Neubau
- Anzahl Stellplätze: mehr als 6
- Leitungsinfrastruktur: mindestens jeder dritte Stellplatz
- Ladeinfrastruktur: mindestens 1 Ladepunkt
Größere Renovierung*
- Anzahl Stellplätze: mehr als 10
- Leitungsinfrastruktur: mindestens jeder fünfte Stellplatz
- Ladeinfrastruktur: mindestens 1 Ladepunkt
bestehendes Nichtwohngebäude
- Anzahl Stellplätze: mehr als 20
- Ladeinfrastruktur: mindestens 1 Ladepunkt ab dem 01.01.2025
* Renovierung eines Gebäudes, bei der mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden
Fazit
Wenn die Energiewende gelingen soll, müssen Quartiere, Stadtteile und die Nutzung von Wohn- und Parkraum neu gedacht werden. Die Ausstattung von Parkplätzen mit Ladepunkten ist für die Zukunft der dezentral gesteuerten Energie ein wichtiger Aspekt.
Hier setzt HUMMEL mit ganzheitlichen und skalierbaren Konzepten an. Wir kümmern uns in diesem Bereich um alles, was die Entwicklung und Umsetzung von Energieprojekten in Immobilien betrifft. Dies beinhaltet die Planung, Installation und den Betrieb von Wallboxen und Ladesäulen in der Tiefgarage und auf Stellplätzen. Über ein individuell planbares Lastmanagementsystem können die Ladepunkte mit den restlichen, elektrischen Verbrauchern und Erzeugern im Gebäude verbunden werden und ermöglicht so ein effizientes Energiemanagement.
Hierfür verwendet HUMMEL eigens entwickelte und optimierte Technologie, um die benötigten Installationen und Investitionen möglichst gering zu halten. Gleichzeitig ist das System skalierbar und flexibel. Ob es sich um gewerblich oder privat genutzte Gebäude handelt, spielt dabei keine Rolle.
Strombezug über HUMMEL
HUMMEL bietet nicht nur die Ladeinfrastruktur und alle damit verbundenen Services und Leistungen an. Über den Mutterkonzern STRABAG/Züblin können Unternehmenskunden und -Partner ihren Strom aus rein erneuerbaren Quellen beziehen. So ist es möglich, nicht nur die Ladestationen und Wallboxen, sondern auch ganz bequem das restliche Gebäude mit umweltfreundlicher Energie zu versorgen.
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