Was sind WEGs?
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ist die Konstellation der Entscheidungen bezüglich der Anschaffung von Ladeinfrastruktur für ein Gebäude teilweise eine Gemeinschaftsaufgabe. In WEGs sind die Wohnungen entweder im Eigenbesitz oder Fremdbesitz. Nicht selten sind die Wohnungen im Besitz von Investoren, die diese vermieten.
Nun ist seit einigen Jahren durch die Elektromobilität ein weiterer Aspekt zunehmend in den Fokus gerückt. Wer ein Elektroauto fährt, möchte beim Arbeitgeber und am eigenen Wohnort laden. 80% der Ladevorgänge erfolgen an diesen zwei Örtlichkeiten.
Was bewirkt Ladeinfrastruktur in WEGs und Immobilien?
Im allgemeinen Interesse sollte also eine Aufwertung und Wertsteigerung der Immobilie stehen, die durch die Installation von Ladeinfrastruktur gegeben ist. Durch die Installation von Ladestationen oder Wallboxen wird die Immobilie modernisiert und bietet einen wichtigen Aspekt für Mieter und Käufer zur Eigennutzung. Für Besitzer von elektrischen Fahrzeugen ist es ein entscheidendes Kriterium bei der Wohnungssuche, ob eine Lademöglichkeit direkt am Wohnort besteht, die nicht mittels Roaming genutzt werden muss, sondern mit dem eigenen Ladestrom betrieben wird.
Die Planung der Ladeinfrastruktur
Am besten werden Wallboxen und Ladestationen natürlich von Beginn an, möglichst bei der Planung der Bauarbeiten bereits berücksichtigt. Dies ist im Bestand selbstverständlich nicht möglich. Bestenfalls übernimmt die Planung ein Büro mit vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich der Elektrotechnik, Ladeinfrastruktur, Steuerung, Abrechnung und Wartung von Ladeinfrastruktur & Ladevorgängen. Genau solche Leistungen für WEGs bietet HUMMEL an und führt diese auch selbstständig durch.
Was ist eine praktikable Umsetzungsstrategie?
Es bietet sich an, Immobilien immer im Ganzen zu betrachten und zu planen. Wenn einzelne Parteien im Gebäude eine Wallbox am Tiefgaragenstellplatz haben, könnte man natürlich auf die Idee kommen, diese nach und nach einzeln auszustatten.
Davon ist abzuraten, denn dadurch muss die Elektrotechnik mehrmals verändert werden und ggfs. neu eingebaute Elektrotechnik wieder entfernt oder erweitert werden. Dies betrifft beispielsweise auch kostspielige Verteilerkästen, von denen aus der Strom auf die Wallboxen verteilt wird.
Wie also sieht der Idealfall aus?
Die WEG sollte die elektrotechnische Grundinstallation für die gesamte Tiefgarage planen und durchführen lassen. Damit stellt HUMMEL sicher, dass die benötigte Leistung zur Verfügung steht und später nicht mehrmals die Elektrotechnik verändert werden muss. Dies würde zu unnötigen Kostenexplosionen führen. Zudem bietet HUMMEL ein System an, das auch bei der Grundinstallation erhebliche Meter Kabel und anderweitiges Material einspart. Die Anzahl der Kabelstränge wird auf ein Minimum reduziert, das minimiert die Leistungsfähigkeit jedoch keinesfalls.
…und was ist mit den Wallboxen oder Ladestationen?
Im späteren Verlauf können die Wallboxen und Ladestationen an die vorbereitete elektrotechnische Grundinstallation nach Wunsch der Mieter oder Eigentümer angeschlossen werden. Die Wallboxen sind dabei vom jeweiligen Besitzer selbst zu bezahlen.
Abrechnung, Monitoring, etc.?
Auch die Abrechnung, sofern nötig, bietet HUMMEL Systemhaus an. Die Wallboxen können, je nach Modell für die volle Bandbreite der elektromobilen Anwendungsfälle dienen und können auch gewerblich zum Einsatz kommen.
Die HUMMEL Systemhaus Energiearchitekten beraten Sie als WEG sehr gerne in Bezug auf die Durchführbarkeit & Realisierung von Ladeinfrastruktur in und um Ihre Immobilie. Wir haben bereits viel Erfahrung mit den spezifischen Fragen und Herausforderungen in diesem Bereich der Immobilien.