Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung ist als Teilbereich der Notbeleuchtung relevant für Rettungswege und „Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung“. Personen sollen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung das Gebäude gefahrlos verlassen können. Maßgeblich dafür ist, dass die vorgesehenen Rettungswege und Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen schnell gefunden werden können. An erster Stelle beim Thema Sicherheit steht immer die Erhaltung bzw. die Rettung von Menschenleben. Daher ist der Stellenwert einer Sicherheitsbeleuchtung und deren Funktion von größter Bedeutung.

Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht es Personen, einen Raum oder ein Gebäude im Gefahrenfall sicher zu verlassen, wie zum Beispiel einen Notausgang zu finden oder einen gefährlichen Arbeitsablauf zu beenden. Teil der Sicherheitsbeleuchtung sind beleuchtete Schilder mit den „kleinen, laufenden Männchen auf grünem Grund“, auch Sicherheitsleitsysteme genannt. Zudem ermöglicht die Sicherheitsbeleuchtung auch Rettungskräften, wie der Feuerwehr, die Orientierung während der Rettung von Personen im Gebäude. Eine Besonderheit gibt es in Eisenbahn-, Straßenbahn- und U-Bahntunneln: Dort werden die Notausgänge mit blauen, statt mit grünen, beleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet, um eine Verwechslung mit Eisenbahnsignalen auszuschließen.

Die Frage, wann eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist, bestimmen das Arbeitsschutzrecht (zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz oder die Arbeitsstättenverordnung), das Unfallverhütungsrecht und das Baurecht (zum Beispiel Nationales Baurecht oder die Landesbauordnung). Damit Sie in diesem Informationsdickicht nicht den Überblick verlieren, sollte ein Experte herangezogen werden.

Das HUMMEL Systemhaus ist stets auf dem aktuellen Stand, was aktuelle Vorgaben und Gesetzesänderungen betrifft. Wir beraten Sie zu allen Fragen in diesem Bereich und erstellen mit Ihnen zusammen ein passgenaues Konzept. Die nötigen Maßnahmen werden dann nach Absprache mit Ihnen von uns fachmännisch umgesetzt.

Einzelbatterie

Unter Einzelbatterien versteht man verschlossene, nicht nachfüllbare Akkumulatoren. Diese Akkus müssen für Erhaltungsladung konzipiert sein und lageunabhängig betrieben werden können. Die Brauchbarkeitsdauer nach EN 60598-2-22 beträgt mindestens 4 Jahre.

Ein Einzelbatteriesystem erlaubt es, das Notstromversorgungsteil in Leuchten einzubauen oder es in separaten Gehäusen nahe der Leuchte zu installieren. Eine Sicherheitsleuchte ist eine autonom funktionierende Einheit, die auch direkt an das Netz angeschlossen werden kann. Durch beide Energiequellen ist doppelte Sicherheit garantiert  und bei Netzausfall wird die in der Leuchte eingebaute Lampe automatisch mit Energie versorgt. Für Einzelbatterie-Sicherheitsleuchten ist der Lichtstromfaktor die entscheidende Planungsgröße. Er beschreibt das Verhältnis des abgegebenen Lichtstromes im Notbetrieb zum abgegebenen Lichtstrom im Netzbetrieb. Einzelbatterieanlagen zeichnen sich durch eine sehr hohe Betriebssicherheit aus, da Störungen an einer Leuchte niemals das gesamte System beeinflussen können. Jede Leuchte funktioniert für die vorgegebene Bemessungsbetriebsdauer praktisch selbstständig.

Die Anlagen sind installationsfreundlich, da keine besonderen Anforderungen an das Leitungsnetz gestellt werden. Im Außenbereich sind sie nur eingeschränkt einsetzbar (temperaturabhängig). Einzelbatterieanlagen empfehlen sich für kleine bis mittlere Objekte.

Zentralbatterie

Bei Zentralbatterien handelt es sich um Blei-Akkumulatoren mit positiven Panzerplatten oder Nickel-Cadmium-Akkumulatoren nach DIN VDE 510 Teil 2. Üblich sind Batteriespannungen von 24, 42, 60, 110 und 220 Volt. An die Zentralbatterie (Gleichspannung) dürfen nur Leuchten mit Glühlampen, Leuchtstofflampen mit 4-Stift-Sockel und EVG oder Leuchten mit LED und geeignetem Konverter angeschlossen werden.

Die Versorgung der Leuchten erfolgt durch ein zentrales Batteriesystem. Durch die lange Lebensdauer der Batterie sind diese Anlagen sehr wartungsfreundlich. Die Leuchten werden in der Regel mit 230V AC im Netzbetrieb und 220V DC im Notbetrieb versorgt. Dies hat den Vorteil, dass die Notleuchten nahezu 100 % Lichtstrom bei Netzausfall abgeben.

Dadurch werden weniger Leuchten benötigt als bei Einzelbatterieanlagen. Zentralbatteriesysteme eignen sich besonders für mittlere bis große Objekte.

Wir beraten Sie zum Thema Sicherheitsbeleuchtung

HUMMEL Systemhaus bietet innovative und bewährte Lösungen in den Bereichen Brandmeldesysteme, Sicherheitsbeleuchtung, Videoüberwachung und Einbruchmeldeanlagen.

Für uns ist fachgerechte, schnelle und saubere Montage durch kompetente Mitarbeiter selbstverständlich – HUMMEL… und läuft!

Thomas Liebig

Thomas Liebig

Abteilungsleiter Sicherheits-Systeme