Noch Fragen?

Für die meisten Anwendungen im privaten Umfeld sind AC-Normalladestationen mit Ladeleistungen bis 22 kW ausreichend. DC-Schnellladestationen (bis zu 350 kW) machen erst dann Sinn, wenn aufgrund kurzer Parkdauer eine hohe Ladeleistung benötigt wird oder dem Nutzer ein komfortables Ladeerlebnis ermöglicht werden soll.

Für betriebliche Ladeinfrastruktur gibt es zahlreiche Förderprojekte. Da sich diese i. d. R. von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, lohnt sich häufig ein Blick auf die Förderdatenbank des Bundes.

Ladestationen müssen nur dann eichrechtskonform sein, wenn die Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich ist und Ladevorgänge gegenüber dem späteren Nutzer abgerechnet werden sollen. Neue öffentliche Ladepunkte müssen zudem bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angezeigt werden.

Ja. Jede Ladeinfrastruktur mit einer Anschlussleistung von mehr als 11 kW muss vom lokalen Netzbetreiber genehmigt werden.

Nein, Ihr Elektroauto kann nicht überladen werden: Unsere Ladestationen laden bis maximal 11 kW, um Ihr Auto optimal mit der nötigen Kapazität zu versorgen. Durch unsere intelligenten ENNAGY Ladestationen findet eine Kommunikation mit Ihrem Auto statt, um ein effizientes und nachhaltiges Laden zu ermöglichen.

Ja. Die Installation und der Betrieb von Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen ist möglich und gängige Praxis. Wie aus einem Bericht des Deutschen Feuerwehrverbandes hervorgeht, besteht durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge bzw. installierte Ladeinfrastruktur zudem keine erhöhte Brandgefahr für das Gebäude.

Ja, unsere Ladestationen sind förderfähig. Damit Ihre Ladestation bezuschusst wird, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Strom, mit dem Sie Ihr Elektroauto aufladen, muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Die Gesamtkosten für die Ladestation und die Installation müssen mindestens 900,00 Euro betragen.

Ja, das ist problemlos möglich. Die Ladestation erkennt, wenn Ihr Auto komplett aufgeladen ist und beendet selbstständig den Ladevorgang.

Ja, das geht. Aus finanzieller Sicht ist es auch attraktiv, ein Elektroauto mit Strom aus der PV-Anlage aufzuladen. Mit einer 5 kWp-PV-Anlage erreicht man bis zu 5.000 kWh Strom pro Jahr. Somit lässt sich beispielsweise ein E-Auto mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von 17 kWh pro 100 Kilometer rund 29.000 Kilometer betreiben.

Ja. Moderne Energiemanagementsysteme (EMS) ermöglichen es mit selbsterzeugtem PV-Strom, die angeschlossenen Elektrofahrzeuge kosten- und emissionsfrei aufzuladen. Die Ladestationen werden über eine bauseitige Netzwerkschnittstelle mit dem EMS verbunden und anschließend auf das Erzeugungsprofil der PV-Anlage aufgeschaltet.

Ja. Prinzipiell kann überall wo ein Stromverteiler bzw. eine Trafostation vorhanden ist, eine Ladeinfrastruktur installiert werden. In Abhängigkeit vom Ladebedarf am Standort muss geprüft werden, ob der bestehende Netzanschluss ausreicht oder eine Erweiterung notwendig wird.

Das kommt auf das Besitzverhältnis der Immobilie an: Eine elektrische Installation gilt als bauliche Veränderung. Am eigenen Haus dürfen Sie eine Wallbox ohne Weiteres anbringen, wenn die technischen Bedingungen vorliegen. Für Mehrparteienhäuser gilt: Die Wallbox darf man erst installieren, wenn Ihr Vermieter und die Nachbarn ihr Einverständnis geben.

Nein. Nur eingetragene Installationsunternehmen dürfen die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) der Ladestation durchführen (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung). Hierüber benötigen Sie als Nachweis eine Rechnung. Privatpersonen dürfen diese Tätigkeiten (unabhängig von ihrer fachlichen Qualifikation) nicht ausführen. Nebenarbeiten, wie z. B. Erdarbeiten, Aufhängen der Ladestation und Kabel verlegen dürfen Sie allerdings selbst durchführen.

Nein. Die Standards zur Sicherheit sind für alle Autos gleich, denn nur wenn ein Auto alle gesetzlichen Sicherheitsvorschriften erfüllt, darf es vom Hersteller verkauft werden. Aktuellen Untersuchungen zufolge geraten Elektrofahrzeuge – bezogen auf die gefahrene  Kilometerleistung – sogar seltener in Brand als Verbrennerautos (Verhältnis 1:10). Auch der ADAC sieht keinerlei Hinweise dafür, dass Elektroautos mit oder ohne Unfalleinwirkung eher zum Brennen neigen als Verbrennerautos. Der eigentliche Ladevorgang ist über elektrotechnische Systeme so abgesichert, dass ein Brand nahezu ausgeschlossen werden kann.

Bei einem statischen Lastmanagement wird durch das Einstellen eines festen Oberwertes der Leistung eine Überlastung des Netzanschlusspunktes verhindert. Ein dynamisches Lastmanagement sorgt zusätzlich für eine effiziente und preisoptimierte Verteilung der verfügbaren Energie und die Vermeidung teurer Lastspitzen (Peak-Shaving).

Beim Laden eines Elektrofahrzeugs fließen über längere Zeit hohe elektrische Ströme. Handelsübliche 230V-Schukosteckdosen sind auf eine solche Dauerbelastung nicht ausgelegt (stark erhöhte Brandgefahr). Hinzu kommt, dass viele Schukosteckdosen im Bestand nur mit einem 10A-Leitungsschutzschalter abgesichert sind. Somit reduziert sich die maximal nutzbare Ladeleistung von 3,7 auf maximal 2,3 kW. Da moderne Elektrofahrzeuge mit bis zu 22 kW laden können, sollte der Wohnungseigentümer für die Versorgung der Ladestationen in jedem Fall einen 400V-Drehstromanschluss („Starkstrom“) nutzen.

Sollen die Ladestationen nicht frei zugänglich sein, müssen Nutzer sich an der Ladestation authentifizieren können (Identitätsnachweis). Dies ist, neben der klassischen Freischaltung mit RFID-Ladekarten, auch über Apps, Giro-e und Plug and Charge nach ISO 15118 möglich. Unternehmen müssen in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass sensible Daten von Mitarbeitern und Kunden jederzeit bestmöglich geschützt sind.

Der zu zahlende Ladetarif sowie die Art des Abrechnungsprozesses (Rechnungsstellung, Bankeinzug oder Direct Payment z. B. via PayPal) wird durch den Betreiber der Ladeinfrastruktur festgelegt. Eine Abrechnung der verbrauchten Strommenge ist allerdings nur dann möglich, wenn die bezogene Strommenge eindeutig Ladevorgängen bzw. Nutzern zugeordnet werden kann. Bei mehr als fünf Ladepunkten empfiehlt sich daher in jedem Fall eine externe Strommengenmessung über einen Wandlerzähler.

Die normale Haushaltssteckdose ist für die dauerhaft hohe Belastung nicht ausgelegt, so dass die Installation einer Ladestation empfohlen wird. Die Ladestation wird normalerweise an eine Starkstromleitung angeschlossen, so dass Sie mit höherer Leistung schneller und effizienter laden können. Da das E-Fahrzeug zu Hause oder beim Arbeitgeber meist über längere Zeit steht, reicht die Leistung von max. 11 kW in der Regel aus. Darüber hinaus haben unsere Ladestationen einen “FI-Schutzschalter” integriert. Dieser verhindert, dass eine Person einen Stromschlag erleidet, falls ein Kontakt feucht geworden ist oder eine Leitung defekt sein sollte.

Das Aufladen Ihres Elektroautos dauert an der normalen Steckdose deutlich länger. Eine klassische 230-Volt-Steckdose ist nicht dafür ausgelegt, dauerhaft in Betrieb zu sein. Schon bei einer Ladezeit von weniger als einer Stunde kann sie überlastet werden, wenn die Leitung überhitzt. Aus diesem Grund wird das beiliegende Ladekabel von E-Autos auch als Notladekabel bezeichnet, da es lediglich in Notfällen zum Einsatz kommt. Auch in puncto Sicherheit ist es also immer ratsamer, die Ladestation zu nutzen.

Unternehmen müssen sich vor der Beauftragung eines Ladeinfrastrukturprojektes entscheiden, ob die Umsetzung von einem e-Mobilität Full-Service Dienstleister übernommen wird oder ob es eine Vielzahl verschiedener Unternehmen beauftragen nöchte (Planungsbüro, Elektrofachbetrieb, Tiefbau-Unternehmen, e-Mobility Service Provider etc.).

Der Ladebedarf wird maßgeblich durch das unternehmensspezifische Mobilitätsprofil beeinflusst (u. a. Anzahl und Art der Fahrzeuge, Nutzungsverhalten, Entwicklung der Flottenzusammensetzung).

Die installierte Ladeinfrastruktur kann beispielsweise über tarifbezogenes Laden, Nutzungspauschalen oder Carsharing-Angebote refinanziert werden.

Dafür sind folgende Schritte erforderlich:

  • Melden Sie sich auf dem KfW-Zuschussportal an: public.kfw.de/zuschussportal-web/
  • Folgen Sie dortigen Instruktionen zur Beantragung einer KfW-Förderung
  • Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Sie eine E-Mail mit der Antragsbestätigung
  • Nun können Sie Ihre Ladestation bei uns bestellen und installieren lassen
  • Anschließend laden Sie Ihre Rechnung in das KfW-Zuschussportal hoch und erhalten dann die 900,00 Euro von der KfW auf Ihr angegebenes Bankkonto.

Für die Installation einer Ladesäule wird i. d. R. ein Fundament benötigt. Da die Kabelführung meist unter unter der Erde erfolgt, sind zudem Tiefbauarbeiten notwendig. Aussagen über die voraussichtliche Installationsdauer sind daher erst nach einer bautechnischen Begehung und umfassender Planung möglich.

Die Installationsdauer richtet sich stark nach den Gegebenheiten vor Ort (z. B. Kabelweg und Anzahl an Wanddurchbrüchen). Die durchschnittliche Installationsdauer liegt zwischen zwei und sechs Stunden pro Wallbox. Mit modernen Kabelsystemen kann die Installationsdauer deutlich reduziert werden.

Ladestationen (Wallboxen als auch Ladesäulen) sind so konzeptioniert, dass der Nutzer gegen Stromschläge oder Kabelbrand geschützt ist. Somit ist eine sichere Bedienung auch ohne elektrotechnische Fachkenntnisse möglich. Integrierte Ladecontroller sowie externe Lade- und Lastmanagementsysteme (LMS) verhindern zudem eine Überlastung der gebäudeseitigen Stromversorgung.

Die tatsächlich verfügbare Ladeleistung entspricht selten der technisch-nutzbaren Anschlussleistung. In vielen Fällen müssen zusätzlich der Lastgang des Gebäudes, das Störfallmanagement am Standort sowie vertragliche Vereinbarungen mit dem EVU (Energieversorgungsunternehmen) berücksichtigt werden. Allerdings wird oft deutlich weniger Ladeleistung benötigt als vermutet, da der Gleichzeitigkeitsfaktor von Elektrofahrzeugen in der Praxis zwischen 30 und 40% liegt.

Ein Bericht des Deutschen Feuerwehrverbandes besagt, dass keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge besteht. Elektrofahrzeuge können von den Fachkräften der Feuerwehr gelöscht werden, unter Umständen gestaltet es sich komplexer als bei herkömmlichen angetriebenen Fahrzeugen, jedoch nicht gefährlicher als ein Brand eines gasbetriebenes KFZ. Zum Bericht: www.feuerwehrverband.de/keine-erhoehte-brandgefahr-durch-in-tiefgaragen-abgestellte-elektrofahrzeuge/

Die Anzahl der installierten Ladestationen richtet sich in erster Linie nach der Anzahl und dem Einsatzbereich der geparkten Elektrofahrzeuge, der nutzbaren Parkfläche und der verfügbaren Ladeleistung am Standort. Oft werden dabei weniger Ladepunkte benötigt als vermutet, da der Gleichzeitigkeitsfaktor von Elektrofahrzeugen i. d. R. zwischen 30 und 40% liegt. Die Anzahl an Ladestationen kann weiter reduziert werden, wenn statt Einzelladern Doppellader zum Einsatz kommen.