Die Mobilitätsprofile von Flotten

Das Hauptargument gegen die Anschaffung von Elektrofahrzeugen im Fuhrpark ist meist die zu geringe Reichweite und die lange Ladedauer. Aber ist das überhaupt noch ein Thema? Die Erfahrungen aus dem Alltag zeichnen ein anderes Bild. Zudem gilt es immer zu prüfen, für welches Mobilitätsprofil sich E-Fahrzeuge eignen.

Welche Mobilitätsprofile gibt es in Firmenflotten?

Die Dienstwagennutzer lassen sich grob in 4 Profile einteilen.

  • Poolfahrzeuge – dies ist meist der Stadtverkehr oder kürzere Strecken über Land
  • Pendler – sie fahren morgens ins Büro und abends wieder heim
  • Außendienst mit festem Aktionsradius – hier gibt es sehr ähnliche Strecken
  • Außendienst mit Langstreckenprofil – die Strecken variieren

Spoiler: Für jedes dieser Profile eignen sich Elektrofahrzeuge. Natürlich ist die Nutzung etwas differenziert zum Verbrenner.

Wie ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen in den einzelnen Profilen zu sehen?

Poolfahrzeuge sind klassischerweise eher im unteren und etwas im mittleren Preissegment angesiedelt. Auch Transporter oder andere Nutzfahrzeuge gehören dazu. Diese Fahrzeuge werden oftmals am Firmenstandort geparkt. Auch Der Aktionsradius liegt bei etwa 30-50 km. Die Fahrten sind überwiegend in der Stadt und auf der Landstraße.

Der elektrische Ersatz von Poolfahrzeugen sieht im Alltag etwas wie folgt aus:

  • Die Ladung am Arbeitsplatz erfolgt zu ca. 80-90% oder beim Mitarbeiter daheim
  • Der geringe Aktionsradius reduziert die Anzahl der Ladungen auf 1-2 pro Woche
  • Die Ladung kann über Nacht erfolgen

Pendler sind klassisch mit dem Dienstwagen beruflich zwischen dem Wohnort und dem Firmenstandort unterwegs. Die Fahrstrecke beläuft sich, ähnlich wie bei den Poolfahrzeugen auf 30–50 km. Daraus resultiert ein sehr ähnliches Ladeverhalten.

Der Sprung zum Außendienstler mit festem Aktionsradius und abgestecktem Tätigkeitsgebiet ist schon etwas größer. Hier sind durchaus bis zu 200 km pro Arbeitstag, die zurückgelegt werden. Daher verlagert sich auch das Ladeverhalten und die Anforderungen an den Firmenstandort.

Das Ladeverhalten gliedert sich wie folgt auf

  • Am Wohnort des Mitarbeiters erfolgt die Ladung über Nacht oder während des Homeoffice
  • Am Firmenstandort erfolgt die Ladung tagsüber. Auch eine Ladung mit DC-Ladestrom kann individuell notwendig sein. Dies muss für den Einzelfall geklärt werden
  • Die Ladung im öffentlichen Bereich ist fester, aber geringer Bestandteil des Ladeverhaltens. Denn die Reichweite der Fahrzeuge kann dies abdecken.
  • Die Ladung erfolgt daher 3× pro Woche an unterschiedlichen Standorten, wobei das Fahrzeug aufsummiert etwa 2× vollständig geladen wird

Außendienstler, die regelmäßig Langstrecken fahren setzen oftmals auf Verbrenner. Dies ist nachvollziehbar, da hier die Autobahn ein häufiger Begleiter der Fahrten ist. Die Denkweise ist natürlich, schnell viele Kilometer zu fahren.

Das Ladeverhalten ist hierbei:

  • 70% am Wohnort über Nacht oder tagsüber
  • 30% öffentlich an Schnellladestationen
  • Ein noch geringfügiger Teil beim Kunden oder Geschäftspartner
  • Das Fahrzeug wird ca. 3–4× pro Woche geladen und dabei mindestens 2x vollständig geladen

Wie lassen sich Verbrenner in diesen Kategorien durch Elektrofahrzeuge ersetzen?

Die Kategorien Poolfahrzeuge und Pendler lassen sich ohne Weiteres gegen elektrische Fahrzeuge austauschen. Auch Hybride haben hier keinen Mehrwert, da die elektrische Reichweite zu klein ist und der Verbrenner im Stadtverkehr ständig im kalten Zustand zugeschalten wird.

Beim Außendienstler mit festem Aktionsradius kann es gelegentlich zu einer geringfügigen Wartezeit an der Ladestation kommen. Doch auch hier ist der Umstieg auf ein elektrisches Fahrzeug kein Thema.

Betrachten wir den Außendienstler mit der Langstrecke. Er steht öfter an Schnellladestationen an Rastplätzen oder Ladeparks. Genau hier beginnt der Wechsel der Denkweise vom schnellen Weiterfahren hin zum arbeiten während der Pause. Ein öffentlicher Ladevorgang im Arbeitsalltag auf der Langstrecke dauert ca. 30–40 Minuten. Genug Zeit für ein paar Telefonate oder Mails. Danach ist man auch genügend ausgeruht, um die nächsten 2–3 Stunden zu fahren.

Wie kann HUMMEL bei Fragen zu Elektrofahrzeugen in Flotten unterstützen?

Wir beraten unsere Kunden und Interessenten hinsichtlich der Umsetzung von Ladeinfrastruktur am Standort und beim Mitarbeiter im privaten Bereich. Mit unserem Angebot bieten wir hier einen maßgeschneiderten Service an, um die Ladeinfrastruktur zielgerichtet für die Bedürfnisse in der Flotte auszurichten.

Dabei analysieren wir den Einsatz der Fahrzeuge und leiten daraus Empfehlungen und Konzepte für die Qualität und Quantität der Ladeinfrastruktur ab. So ist die Umstellung auf Elektromobilität kein Hindernis mehr und die zukünftigen Anforderungen sind abgedeckt.

Ein Blick in den eigenen Alltag

Aus eigener Erfahrung wissen auch die Energiearchitekten von HUMMEL, dass die Elektromobilität im Außendienst einsetzbar ist. Natürlich machen Ladestationen am Zielort dies nochmals deutlich komfortabler und es gibt Verbesserungspotential.

Da wir unsere Kunden allerdings dabei unterstützen, Elektromobilität für die eigene Firma zu realisieren, können wir nicht erwarten am Zielort diesen Komfort vorzufinden.

Doch unsere Mission ist es, dezentrale, erneuerbare Energie für alle Menschen überall und jederzeit nutzbar zu machen. Dafür nutzen wir die Potentiale von Photovoltaik, Speichersystemen und Ladeinfrastruktur. Dafür fahren wir elektrisch sehr weite Strecken.


eCar Policy: Integrieren Sie Elektrofahrzeuge erfolgreich in Ihre Firmenflotte

Wie eine Car Policy auch, strukturiert eine eCar Policy Ihren Fuhrpark, nur eben den elektrischen. Sie regelt die Rechte und Pflichten für die Anschaffung und Nutzung von eDienstwagen, kann aber auch die gewünschte strategische Ausrichtung der eFlotte in Richtung Wirtschaftlichkeit, nachhaltigem Handeln, Unternehmensimage und/oder Mitarbeitermotivation lenken.

Folgende Punkte sollten bei einer eCar Policy beachtet werden:

Anschaffung und Wirtschaftlichkeit in der eCar Policy

Die entscheidende Regelung in einer eCar Policy, sind die Kategorien der E-Fahrzeuge, die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werde, denn sie hat die größte Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit, die Fahrerzufriedenheit und das Image. Die Frage, welche E-Fahrzeuge für welche Mitarbeiter passend sind, lässt sich durch die Einteilung in Nutzergruppen klären. Dabei kann es sinnvoll sein, mit einer App die Bewegungsmuster der eFahrer zu analysieren. Daraus können auch Rückschlüsse auf die benötigte Ladeinfrastruktur geschlossen werden.

So kann die richtige Wahl bezüglich der Marke, des Modells, der Ausstattung und der Reichweite des eAutos getroffen werden, das für die entsprechenden Mitarbeiter angeschafft werden soll.

Elektrisches Laden in der eCar Policy

Nutzergruppen unterscheiden sich z.B. durch ihr Einsatzgebiet und die damit verbundene Reichweite. Außendienstler benötigen eFahrzeuge mit einer deutlich längeren Reichweite als eFahrer, die nur von ihrem Wohnort zur Arbeit und zurückfahren. Ein weiterer Aspekt ist der Zeitraum, indem die Elektrofahrzeuge geladen werden müssen. Auch hier kann nach Nutzergruppen unterteilt werden: Bei kürzeren Standzeiten werden evtl. Schnellladesäulen mit höherer Ladeleistung benötigt, wohingegen Mitarbeiter, die die meiste Zeit am Unternehmensstandort verbringen, den Strom je nach Verfügbarkeit laden können.

In der eCar Policy sollte klar definiert werden, wo das eAuto geladen wird. Kann unterwegs an öffentlichen Ladestationen, zu Hause und an firmeneigenen Ladepunkten „getankt“ werden oder sollen bestimmte Orte ausgeschlossen werden.

Laden am Wohnort

Durch lange Standzeiten zu Hause und flexibles Arbeiten im Homeoffice oder am Unternehmensstandort, bietet das Laden des eDienstwagens auch am Wohnort großen Komfort. Übernimmt das Unternehmen die Kosten für die Installation und den Betrieb der Ladestation ganz oder auch nur teilweise, ist das nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität, sondern fördert auch die Mitarbeiterbindung.

Die Anschaffung und Finanzierung der Ladestation zu Hause sollte in der eCar Policy geregelt werden. Der Arbeitgeber kann z.B. die Kosten der Installation, des Betriebs incl. Wartung einer Wallbox voll übernehmen und dem Mitarbeiter für die Dauer des Arbeitsverhältnisses steuerfrei überlassen. Bei einer Privatfinanzierung des Arbeitnehmers, ist eine Bezuschussung durch das Unternehmen sinnvoll. Die Abrechnung des geladenen Stroms an der Wallbox zu Hause, ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der in eine eCar Policy aufgenommen werden sollte. Ein intelligentes Lademanagementsystem ist dafür unerlässlich. Es ermöglicht eine kWh genaue Erfassung der Ladevorgänge mit eindeutiger Authentifizierung des Nutzers und übermittelt die Daten direkt an den Arbeitgeber. Eine Zugangsbeschränkung erfasst dabei nur die Ladevorgänge, die auch übermittelt werden sollen. Sie kann so eingerichtet werden, dass die Berechtigung zur Nutzung der Ladestation außer für den eDienstwagen auch auf andere eFahrzeuge wie z.B. die von Familienmitgliedern erweitert werden kann. So ist eine transparente und sichere Abrechnung gewährleistet.

Laden am Unternehmensstandort

Für das Laden am Unternehmensstandort, können über intelligente Ladestationen verschiedene Ladetarife und zeitliche Beschränkungen festgelegt werden und es kann zwischen Nutzergruppen wie z.B. Mitarbeitern und Gästen unterschieden werden. Der Betreiber hat jederzeit einen Überblick über das Ladeverhalten der Nutzer und kann selbst über die Ladetarife entscheiden. So sind ein wirtschaftlicher Betrieb und eine transparente Abrechnung kein Problem und es sollten diesbezüglich entsprechende Regelungen in die eCar Policy einfließen.

Schäden und Haftung in der eCar Policy

Ein Elektrofahrzeug ist genauso ein Dienstfahrzeug, wie ein Auto mit Verbrennungsmotor und benötigt eine gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings ergeben sich durch den elektrischen Antrieb Unterschiede in der Gefährdungsbeurteilung, die entsprechend angepasst werden muss. Auch wenn Batterien sehr sicher sind, kann es zu Kurzschlüssen oder Stromschlägen durch Unfälle oder Fehlfunktionen kommen. Zu Unfällen mit dem eAuto kann es z.B. durch die sehr leise Fahrweise kommen oder durch abruptes Beschleunigen oder Bremsen. Schäden können z.B. auch durch Bedienfehler beim Laden entstehen. Über eine Selbstbeteiligung zu Lasten des eDienstwagennutzers können Kosten reduziert werden. In welchem Umfang eFahrer an selbstverschuldeten Schadenskosten beteiligt sind, werden in der eCar Policy festgelegt.

Mit HUMMEL können Sie einfach und unkompliziert das Bewegungsmuster Ihrer eFahrzeuge analysieren.


Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften

Was sind WEGs?

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ist die Konstellation der Entscheidungen bezüglich der Anschaffung von Ladeinfrastruktur für ein Gebäude teilweise eine Gemeinschaftsaufgabe. In WEGs sind die Wohnungen entweder im Eigenbesitz oder Fremdbesitz. Nicht selten sind die Wohnungen im Besitz von Investoren, die diese vermieten.

Nun ist seit einigen Jahren durch die Elektromobilität ein weiterer Aspekt zunehmend in den Fokus gerückt. Wer ein Elektroauto fährt, möchte beim Arbeitgeber und am eigenen Wohnort laden. 80% der Ladevorgänge erfolgen an diesen zwei Örtlichkeiten.

Was bewirkt Ladeinfrastruktur in WEGs und Immobilien?

Im allgemeinen Interesse sollte also eine Aufwertung und Wertsteigerung der Immobilie stehen, die durch die Installation von Ladeinfrastruktur gegeben ist. Durch die Installation von Ladestationen oder Wallboxen wird die Immobilie modernisiert und bietet einen wichtigen Aspekt für Mieter und Käufer zur Eigennutzung. Für Besitzer von elektrischen Fahrzeugen ist es ein entscheidendes Kriterium bei der Wohnungssuche, ob eine Lademöglichkeit direkt am Wohnort besteht, die nicht mittels Roaming genutzt werden muss, sondern mit dem eigenen Ladestrom betrieben wird.

Die Planung der Ladeinfrastruktur

Am besten werden Wallboxen und Ladestationen natürlich von Beginn an, möglichst bei der Planung der Bauarbeiten bereits berücksichtigt. Dies ist im Bestand selbstverständlich nicht möglich. Bestenfalls übernimmt die Planung ein Büro mit vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich der Elektrotechnik, Ladeinfrastruktur, Steuerung, Abrechnung und Wartung von Ladeinfrastruktur & Ladevorgängen. Genau solche Leistungen für WEGs bietet HUMMEL an und führt diese auch selbstständig durch.

Was ist eine praktikable Umsetzungsstrategie?

Es bietet sich an, Immobilien immer im Ganzen zu betrachten und zu planen. Wenn einzelne Parteien im Gebäude eine Wallbox am Tiefgaragenstellplatz haben, könnte man natürlich auf die Idee kommen, diese nach und nach einzeln auszustatten.

Davon ist abzuraten, denn dadurch muss die Elektrotechnik mehrmals verändert werden und ggfs. neu eingebaute Elektrotechnik wieder entfernt oder erweitert werden. Dies betrifft beispielsweise auch kostspielige Verteilerkästen, von denen aus der Strom auf die Wallboxen verteilt wird.

Wie also sieht der Idealfall aus?

Die WEG sollte die elektrotechnische Grundinstallation für die gesamte Tiefgarage planen und durchführen lassen. Damit stellt HUMMEL sicher, dass die benötigte Leistung zur Verfügung steht und später nicht mehrmals die Elektrotechnik verändert werden muss. Dies würde zu unnötigen Kostenexplosionen führen. Zudem bietet HUMMEL ein System an, das auch bei der Grundinstallation erhebliche Meter Kabel und anderweitiges Material einspart. Die Anzahl der Kabelstränge wird auf ein Minimum reduziert, das minimiert die Leistungsfähigkeit jedoch keinesfalls.

…und was ist mit den Wallboxen oder Ladestationen?

Im späteren Verlauf können die Wallboxen und Ladestationen an die vorbereitete elektrotechnische Grundinstallation nach Wunsch der Mieter oder Eigentümer angeschlossen werden. Die Wallboxen sind dabei vom jeweiligen Besitzer selbst zu bezahlen.

Abrechnung, Monitoring, etc.?

Auch die Abrechnung, sofern nötig, bietet HUMMEL Systemhaus an. Die Wallboxen können, je nach Modell für die volle Bandbreite der elektromobilen Anwendungsfälle dienen und können auch gewerblich zum Einsatz kommen.

Die HUMMEL Systemhaus Energiearchitekten beraten Sie als WEG sehr gerne in Bezug auf die Durchführbarkeit & Realisierung von Ladeinfrastruktur in und um Ihre Immobilie. Wir haben bereits viel Erfahrung mit den spezifischen Fragen und Herausforderungen in diesem Bereich der Immobilien.


Was ist die THG-Quote?

In einer ersten Abstimmung des EU-Parlaments am 08.06.2022, ist z.B. die geplante Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) durch Ausweitung des Systems auf Gebäude und den Straßenverkehr zwar ebenso zurück zum Umweltausschuss geschickt worden, wie auch der geplante EU-Grenzausgleichsmechanismus für CO2 und der Klimasozialfond. Aber auch wenn noch nicht alle Punkte verabschiedet werden konnten, ist doch eine wichtige Entscheidung gefallen: Ab 2035 ist der Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor verboten.

Um bis 2035 alle E-Fahrzeuge mit Energie versorgen zu können, muss die Ladeinfrastruktur flächendeckend ausgebaut werden. Eine Herkulesaufgabe, die durch Maßnahmen der Bundesregierung zum Erreichen der deutschen Klimaziele unterstützt werden. Ein wichtiges Instrument ist hierbei der Handel mit THG-Quoten (Treibhausgasminderungsquote). Seit Januar 2022 ist eine neue Verordnung „zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen“ (38. BImSchV) in Kraft getreten, die unter anderem die THG-Quote regelt.

Was genau ist die THG-Quote?

Durch die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) soll ein Ausgleich zwischen dem enormen Ausstoß von CO2 der Mineralölwirtschaft und der Einsparung von CO2 durch den Einsatz von erneuerbaren Energien in der Elektromobilität geschaffen werden.

Einfach gesagt: Unternehmen, die fossilen Kraftstoff und damit CO2 in den Verkehr bringen, werden dafür zur Kasse gebeten. Wer seinen CO2 Ausstoß reduziert, kann davon profitieren.

Die THG-Quote steigt seit ihrer Einführung 2015 kontinuierlich an. Anfangs reichte es als Mineralölunternehmen noch aus, Benzin und Diesel anteilig mit Bio-Kraftstoffen zu ergänzen, um die Emissionen durch diese CO2-ärmeren Energieformen um 3 % zu senken.

Dieser Anteil stieg 2019 auf 4 %, 2020 auf 6 %, 2022 auf 7 % und liegt bis 2030 bei 25 %.

Unternehmen, die nun die THG-Quote nicht mehr aus eigener Kraft erfüllen können, müssen entweder eine Strafe zahlen oder Zertifikate von anderen kaufen, die schon entsprechende Mengen an CO2 eingespart haben. Das sind z.B. Betreiber von öffentlicher oder halböffentlicher Ladeinfrastruktur und Besitzer von Elektroautos. So wird neben der Reduzierung des Straßenverkehrs ein weiterer Anreiz geschaffen werden, auf alternative und klimaschonende Antriebsarten umzusteigen.

Wie profitiert man vom THG-Quotenhandel?

Als Halter eines E-Fahrzeugs:

Jeder Halter eines reinen Elektrofahrzeugs, egal ob privat oder geschäftlich genutzt, kann eingespartes CO2 am Kraftstoffmarkt handeln. Die Berechnung des handelbaren Quotenanteils übernimmt das Umweltbundesamt (UBA), indem es jährlich den durchschnittlichen Stromverbrauch eines Elektroautos schätzt. Unabhängig von Modell und Größe wurde für dieses Jahr ein Stromverbrauch von 2.000 kWh (ca. 350 kg CO2) festgelegt und für E-Autos mit dem Faktor 3 multipliziert. Für 2022 liegt somit die THG-Quote bei 1.028,16 kg CO2 und kann über Zertifikate verkauft werden.

Um den Aufwand für die Unternehmen und auch das UBA zu minimieren, werden die CO2-Ersparnisse über Quotenhändler gebündelt weiterverkauft. Diese Zwischenhändler zahlen auch die THG-Prämie aus, die zurzeit bei ca. 250 bis 350 Euro im Jahr liegt.

Um am THG-Quotenhandel teilzunehmen, bietet HUMMEL für B2B-Kunden eine Kooperationsmöglichkeit an. Dazu reicht es, die digitalisierte Kopie des Fahrzeugscheins (Scan oder Foto) auf die Webseite des jeweiligen Händlers hochzuladen, um zu belegen, dass man tatsächlich Besitzer eines E-Autos ist. Nach Prüfung der Angaben, zahlt in der Regel der Anbieter die Prämie schon kurz nach der Anmeldung aus.

Als Betreiber von Ladeinfrastruktur:

Der THG-Quotenhandel für Ladesäulen erfolgt auf Basis der geladenen kWh und ist nur möglich, wenn sie eichrechtskonform und öffentlich oder halböffentlich zugänglich sind.

Auch hier übernehmen THG-Quotenhändler die Vermittlung des Verkaufs der eingesparten CO2-Emissionen in Form von THG-Zertifikaten an die Mineralölwirtschaft und ist dadurch denkbar einfach.

Folgende Daten müssen dazu an den Anbieter weitergegeben werden:

  • Standort und Anzahl der Ladepunkte
  • Umgesetzte kWh
  • Entnahmezeitraum, wenn es sich nicht um ein ganzes Kalenderjahr handelt

Die Prämie pro umgesetzter kWh beträgt derzeit 5 bis 15 Cent. Betreiber von Ladeinfrastruktur, die eigenen Strom aus erneuerbaren Energien verwenden (z.B. PV-Anlage), erhalten entsprechend höhere Prämien von bis zu 40 Cent je kWh

Mit HUMMEL von der THG-Quote profitieren

Das Eichrecht in der Elektromobilität

Die gesetzliche Grundlage zum eichrechtskonformen Laden

Die EU beschäftigt sich schon länger mit der Regelung bezüglich der Abrechnung von Ladevorgängen in der Elektromobilität. In der Anfangszeit gab diesbezüglich einige Konflikte. Die Betreiber von Ladesäulen entwickelten individuelle Abrechnungsmodelle z.B. rechneten sie über Pauschalbeträge oder einfach über den Ladezeitraum ab. Als die technischen Voraussetzungen zur Vereinheitlichung gegeben waren, wurden die Bestrebungen der EU mit der Richtlinie 2014/94/EU AFID (Alternative Fuels Infrastructure Directive) festgelegt. Wie der Name schon sagt, regelt sie den Aufbau der Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe.

Mit Wirkung zum 01.04.2019 wurde diese EU-Richtlinie im deutschen Mess- und Eichrecht umgesetzt. Ab diesem Datum müssen neu errichtete Ladestationen im öffentlichen Raum mit eichrechtskonformen Ladeeinrichtungen aufgebaut werden. Das beinhaltet unter anderem die eichrechtskonforme Messung und Abrechnung des geladenen elektrischen Stroms. Hierzu gilt seit dem 28.05.2022 die neue Preisabgabeverordnung, die die Preisangabepflicht zum punktuellen Aufladen von Elektrofahrzeugen regelt.

Welche Anforderungen muss eine Ladestation nach dem Eichrecht erfüllen?

Die reine Messwerterfassung über einen eichrechtskonformen Zähler ist bei der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität nicht ausreichend. Der Nutzer muss die geladene Energie und die Zeit, die der Ladevorgang in Anspruch genommen hat, in Zusammenhang mit dem Preis des gemessenen Kilowattstunden- oder Zeitwertes, nachprüfen können. Zusätzlich muss die Übertragung der Kundendaten und Messwerte an ein Backend beweissicher sein.

Für die Elektromobilität bedeutet dies also: Eichrechtskonforme Zählung und eichrechtskonforme Belegführung muss immer dann nachgewiesen werden, sobald Energie direkt verkauft wird. Ein geeichter Zähler reicht also nicht aus: Eine Konformitätsbewertung ist nur in Verbindung mit einem Abrechnungsbackend, dass die Datenaufbereitung, Übermittlung und sichere Speicherung der Daten übernimmt, möglich.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Alle Zählerdaten müssen Display der Ladestation klar erkennbar sein
  • Die Messeinrichtungen der Ladestation muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben und geeicht sein
  • Das Messsystem muss über eine Einrichtung zur Erstellung der digitalen Signatur verfügen
  • Der Datensatz zur Ladung eine E-Autos muss folgendes beinhalten: Messwert des Anfangs- und Endzählerstands oder die Differenz, Einheit des Messwerts, Zeitstempel, eindeutige ID der Ladevorrichtung und des Kunden
  • Ein Backend-System, das die sichere Übertragung der Daten und somit auch die nachträgliche Überprüfung durch den Fahrer ermöglicht

Wann muss eine Ladestation eichrechtskonform sein?

Diese Frage ist jetzt leicht zu beantworten: Sobald es um öffentliche oder halböffentliche Infrastruktur, z.B. in Parkhäusern geht, und der Ladevorgang kostenpflichtig ist, gilt das Eichrecht. Nur die korrekte Messung und Erfassung der geladenen Kilowattstunden sowie des genauen Ladezeitraumes, machen eine transparente Abrechnung möglich. Zudem müssen, um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten, laut Eichrecht Kundendaten eindeutig zugeordnet und an eine sichere Abrechnungsplattform (Backend) übertragen werden.

Wann muss eine Ladestation nicht eichrechtskonform sein?

Eichrechtskonformes Laden ist nicht notwendig, wenn der Strom umsonst zur Verfügung gestellt wird. Ebenfalls ist eichrechtskonformes Laden nicht notwendig, wenn es sich um einen sogenannten geschlossenen Nutzerkreis handelt. Dies ist der Fall, wenn bspw. Ein Unternehmen seinen Mitarbeitern oder Gästen eine Ladekarte ausgibt und diese zum Laden verwendet wird. Selbst wenn der Strom verkauft wird, ist dies kein eichrechtskonformer Ladevorgang. Ebenso muss eine privat genutzte Wallbox zu Hause nicht geeicht sein. Unternehmen werden für diese Leistung mit Steuererleichterungen belohnt, da auch sie den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland unterstützen.  

Fazit:

Seit Mai 2022 müssen in Deutschland alle Betreiber von Ladestationen, die Ihren Strom verkaufen und nicht unentgeltlich zur Verfügung stellen, über eichrechtskonforme Ladenstationen abrechnen. Somit steht dem nutzerfreundlichen Ausbau von gewerblicher Ladeinfrastruktur nichts mehr im Weg. Damit erfüllt das Eichrecht einen wichtigen Aspekt für den Verbraucherschutz und ist Grundlage für fairen Energiehandel. 

Mit unserem HUMMEL Expertenteam helfen wir Ihnen, die richtige Ladelösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Die Ausstattung von Parkplätzen mit Ladepunkten ist für die Zukunft der dezentral gesteuerten Energie ein wichtiger Aspekt. HUMMEL bietet in diesem Bereich alles an, was die Entwicklung und Umsetzung von Energieprojekten in Immobilien betrifft.

Dies beinhaltet die Planung, Installation und den Betrieb von Wallboxen und Ladesäulen in Tiefgaragen und auf Außenparkplätzen. Über ein individuelles Lastmanagementsystem können diese mit den restlichen, elektrischen Verbrauchern und Erzeugern im Gebäude verbunden werden. Dies ermöglicht ein effizientes Energiemanagement.

HUMMEL verwendet hierfür eigens entwickelte und optimierte Technologie, um die benötigten Installationen und Investitionen möglichst gering zu halten. Gleichzeitig ist das System skalierbar und flexibel.

Von der Projektplanung, über eine effiziente Ladeinfrastruktur bis hin zu intelligentem Energiemanagement, Service und Wartung. Wir begleiten jeden Schritt in der Umsetzung von Energieprojekten für Ihr Unternehmen.

Bei uns kommt nicht nur die Planung, Koordination, Inbetriebnahme und effektive Nutzung von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität aus einer Hand. Wir kümmern uns gemeinsam mit der STRABAG auch um die Bauausführung. In Kombination all dieser Erfahrungen, Expertisen und Manpower realisiert HUMMEL Projekte jeglicher Größe und Komplexität termin- und qualitätsgerecht.


Fördermittel für gewerbliche Ladeinfrastruktur

Das Wichtigste in Kürze

Wo kann ich Fördermittel beantragen?

Im Moment gibt es leider noch keine zentrale Anlaufstelle. In der Regel handelt es sich bei den Förderprogrammen nicht um Kredite, sondern um Zuschüsse/Subventionen, die direkt bei den ausgebenden Stellen beantragt werden. Neben dem „KfW Förderprogramm 441:
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), bieten auch Länder und Kommunen unterschiedlichste Möglichkeiten, den Aufbau von Ladeinfrastruktur finanziell zu unterstützen. Ein gutes Beispiel dafür ist das Land Bayern.

Kann ich Fördermittel kombinieren?

Prinzipiell ist es möglich, verschiedene Förderprogramme miteinander zu kombinieren, um so die jeweiligen Vorteile optimal auszunutzen, sofern diese keinen expliziten Kumulierungsausschluss aufweisen. In solchen Fällen findet sich ein Hinweis im Dokument des entsprechenden Programms. Sollte ein solcher Ausschluss vorliegen, betrifft er meist nur die gleichzeitige Förderung von Projekten in derselben Kategorie. 

Was muss ich vorab beachten?

Damit Ihr Antrag auf Fördermittel erfolgreich ist, sollten Sie Ihre Möglichkeiten und Wünsche vor Ort von einem erfahrenen (HUMMEL) Systemintegrator prüfen und individuellen planen lassen. Er erstellt Ihnen auch ein passendes Angebot, dass Sie beim entsprechenden Zuschussgeber einreichen können.

Besonders wichtig bei der Auswahl von Produkten und damit auch staatlicher Zuwendung ist die Skalierbarkeit. Es lohnt sich, mit kleineren Stückzahlen zu starten, die später erweitert werden können – dies sollte in der Planung berücksichtigt werden. Außerdem: Anträge für Förderprogramme rechtzeitig einreichen! Die meisten Programme haben ein Ablaufdatum bis zu dem Sie Ihren Antrag gestellt haben müssen und sind gedeckelt. Darüber hinaus müssen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen rechnen.

Förderungen Bund

KfW Förderprogramm 441: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen

Mit der Herausgabe der neuen Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ vom 17. November 2021 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stattet der Bund die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) mit einem Gesamtvolumen von 350 Millionen Euro aus. Dort können Unternehmen jetzt Fördergelder für den Aufbau von gewerblicher Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für E-Fahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge beantragen.

Ein großer Schritt in Richtung fossilfreie Zukunft, denn:

Laut Aussage von Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Schätzungsweise 60–85 % aller Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Deswegen muss Ladeinfrastruktur überall dort entstehen, wo die Autos ohnehin über längere Zeit parken. Etwa zwei Drittel aller PKW-Neuzulassungen sind Dienstfahrzeuge. Mit der Förderung von Ladeinfrastruktur auf den Parkplätzen von Unternehmen und Kommunen stärken wir daher gleich zwei wichtige und stark nachgefragte Anwendungsfälle.“

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler
  • Kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

Anträge zum Zuschuss können im KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Was wird gefördert?

Kauf, Installation und Anschluss von Ladestationen an Stellplätzen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung die nicht öffentlich zugänglich sind.
An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.

Folgende Leistungen werden auch berücksichtigt:

  • Energiemanagementsysteme/Lademanagementsystem zur Steuerung der Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss) und Batteriespeichersysteme
  • Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude, z.B. bauliche Veränderungen zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten z.B. Erdarbeiten

Wie hoch ist die Förderung?

  • Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 900 Euro pro Ladepunkt, wobei die Gesamtkosten des Vorhabens mindestens 1.285,71 Euro betragen müssen
  • Der maximale Zuschuss pro Standort liegt bei Unternehmen bei 45.000 Euro
  • Die Durchführung des Projekts muss innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Vertrags bei der KfW erfolgen

Schnell und einfach zum Zuschuss!

  1. Antrag im KfW-Zuschussportal stellen. Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung. Die Förderung Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441) muss vor der Bestellung der Ladestationen beantragt werden.
  2. Ladestationen bestellen und installieren lassen
  3. Sind alle Arbeiten abgeschlossen, müssen zur Auszahlung der Fördergelder die Nachweise und Rechnungen im KfW-Zuschussportal hochgeladen werden
  4. Im letzten Schritt erfassen Sie Ihre Ladestationen auf der Online-Plattform Berichterstattung Ladeinfrastruktur gewerblich der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW

Info

  • Der verwendete Strom für die Ladestationen darf ausschließlich aus erneuerbaren Energien wie z.B. der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über den Energieversorger bestehen.
  • Nach Antragstellung kann die Anzahl der Ladepunkte im Zuschussportal nicht mehr erhöht werden. Kommen weitere Ladepunkte hinzu, muss ein weiterer Antrag im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
  • Befinden sich die Stellplätze für die Ladestationen nicht im Eigentum des Antragstellers (z.B. gemieteter oder gepachteter Stellplatz), wird vor Antragstellung eine Einverständniserklärung durch den Eigentümer der Fläche benötigt.
  • Die Beantragung durch Unternehmen erfolgt im Rahmen der beihilferechtlichen De-minimis-Verordnung und setzt eine De-minimis-Erklärung des Unternehmens über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen voraus

Förderprogramm Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI): „Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)“

Zur Senkung der CO2 Emissionen durch den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr, bezuschusst das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) mit einem zweiten Förderaufruf die Anschaffung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen und die dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur.

Anträge können über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) seit dem 29.06. bis 24.08.2022 gestellt werden.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen des privaten Rechts
  • kommunale Unternehmen und Körperschaften
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • eingetragene Vereine
  • Leasing- oder Mietgeber

Was wird gefördert?

  • Anschaffung von Nutzfahrzeugen, Sonderfahrzeugen und umgerüsteten Dieselfahrzeugen mit Batterie und Brennstoffzelle sowie Plug-In-Hybride und hybride Oberleitungsantriebe (KsN)
  • Beschaffung von betriebsnotwendiger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI)Erstellung von Machbarkeitsstudien (MBS)

Wie hoch ist die Förderung?

  • 80 % der Investitionsmehrausgaben bei Fahrzeuganschaffung (KsN)
  • 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben bei Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI)
  • Mit 50 % werden Machbarkeitsstudien bezuschusst (MBS)

Weitere Informationen

Förderung KsN (Klimaschonende Nutzfahrzeuge)

Förderung KsI (Tank- und Ladeinfrastruktur)

Förderung MBS (Machbarkeitsstudien)

Förderung Bayern

Förderprogramm »Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern«

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt, zur Ergänzung der neu aufgelegten Bundesförderung, mit dem neuen Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“, den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Es beginnt am 16. Mai 2022 und läuft bis zum 31. Dezember 2022. Anträge können ab Anfang Juni 2022 eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

Laden bei touristischen Betrieben:
Natürliche und juristische Personen, die im Bereich Tourismus tätig sind, beispielsweise Betreiber von Hotels, Ferienwohnungen/-Apartmentbetrieben oder Campingplätzen

Kommunales Laden:
Ausschließlich Kommunen (nicht gewerblich)

Flottenladen („Mischflottensatz“):
Natürliche und juristische Personen, die wirtschaftlich tätig sind

Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause:
Natürliche und juristische Personen, die als Arbeitgeber wirtschaftlich tätig sind

Was wird gefördert?

Laden bei touristischen Betrieben:
Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an touristischen Betrieben in Bayern (Normal- und Schnellladepunkte förderfähig)

Kommunales Laden:
Nicht gewerblich tätige Kommunen in Bayern können bis maximal neun Ladepunkte beantragen (Normal- und Schnellladepunkte förderfähig)

Flottenladen („Mischflottensatz“):
Ladepunkte für unterschiedliche Ladebedarfe bei Flotten (mindestens ein Schnellladepunkt)

Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause:
Ladepunkte für die Dienstfahrzeuge von Mitarbeitenden zu Hause

Wie hoch ist die Förderung?

  • maximal 1.500 Euro je Ladepunkt
  • maximale zehn Ladepunkten pro Ladeort
    Ausnahme kommunales Laden: maximal neun Ladepunkte pro Ladeort
  • maximale Fördersumme: bis zu 90% der förderfähigen Kosten

Info

  • Geförderte Ladestationen dürfen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. 
  • Ladepunkte müssen in Bayern sein. 
  • Bewilligt werden nur Förderungen für Vorhaben, die noch nicht begonnen worden sind. Erst nach Erhalt des Förderbescheids, darf mit dem Bau der Ladeinfrastruktur durch Erteilung eines entsprechenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags begonnen werden. 
  • Der Schwellenwert der De-minimis-Verordnung ist bei der Bemessung der Förderung zu berücksichtigen. 
  • Innerhalb von zwölf Monaten muss das geförderte Projekt beendet und abgerechnet sein. 
  • Am Ladepunkt ist ein Förderhinweis anzubringen. 
  • Die Vorgaben der Ladesäulenverordnung (LSV) sind einzuhalten. 

Detaillierte Informationen

Förderprogramm »Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0«

Auch der Ausbau öffentlicher Ladestationen wird in Bayern durch den zweiten Förderaufruf „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ weiter unterstützt.

Die Antragsstellung ist seit dem 01.07. bis zum 30.09.2022 möglich und erfolgt in einem einstufigen Verfahren über ein elektronisches Formularsystem.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen, besonders auch Kommunen und Landkreise mit Ausnahme von Behörden oder Dienststellen von Bund und Land. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur inkl. angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme

Netzanschluss für die geförderte Errichtung der Ladepunkte

Wie hoch ist die Förderung?

Fördersatz für Ladepunkte:

  • Normalladen ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW: 40 %, max. 2.500 € je Ladepunkt
  • Schnellladen > 22 kW bis < 100 kW: 40 %, max. 10.000 € je Ladepunkt
  • Schnellladen ≥ 100 kW, 40 %, max. 20.000 € je Ladepunkt
  • Schnellladen ≥ 100 kW inkl. integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kWh, 40 %, max. 25.000 € je Ladepunkt

Fördersatz für Netzanschluss:

  • Anschluss an Niederspannungsstromnetz: 40 %, max. 10.000 € je Standort
  • Anschluss an Niederspannungsstromnetz inkl. Pufferspeicher ≥ 75 kWh pro Schnell-Ladepunkt: 40 %, max. 20.000 € je Standort
  • Anschluss an Mittelspannungsstromnetz: 40 %, max. 20.000 € je Standort

Erhöhung des Fördersatzes:

Unter Einhaltung bestimmten Kriterien, kann die prozentuale Förderung für Ladepunkte und Netzanschluss auch auf 50% angehoben werden.

Info

  • Geförderte Ladestationen dürfen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Als Voraussetzung zur Förderung müssen mindestens 2 Schnell-Ladepunkte bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte pro Standort aufgebaut werden.
  • Die geförderten Ladestationen dürfen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • 6 Jahre Mindestbetriebsdauer.
  • Zu 100% wird gefördert, wenn die Ladestationen ununterbrochen (24/7) öffentlich zugänglich sind.
  • Zu 50% wird gefördert, wenn die Ladeinfrastruktur mindestens von Montag bis Samstag für jeweils 12 Stunden (12/6) öffentlich zugänglich sind (unter diesem Zeitrahmen wird nicht mehr gefördert).
  • Die Vorgaben der Ladesäulenverordnung (LSV) sind einzuhalten.

Detaillierte Informationen

Mit unserem HUMMEL Expertenteam helfen wir Ihnen, die richtige Ladelösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Die Ausstattung von Parkplätzen mit Ladepunkten ist für die Zukunft der dezentral gesteuerten Energie ein wichtiger Aspekt. HUMMEL bietet in diesem Bereich alles an, was die Entwicklung und Umsetzung von Energieprojekten in Immobilien betrifft.

Dies beinhaltet die Planung, Installation und den Betrieb von Wallboxen und Ladesäulen in Tiefgaragen und auf Außenparkplätzen. Über ein individuelles Lastmanagementsystem können diese mit den restlichen, elektrischen Verbrauchern und Erzeugern im Gebäude verbunden werden. Dies ermöglicht ein effizientes Energiemanagement.

HUMMEL verwendet hierfür eigens entwickelte und optimierte Technologie, um die benötigten Installationen und Investitionen möglichst gering zu halten. Gleichzeitig ist das System skalierbar und flexibel.

Von der Projektplanung, über eine effiziente Ladeinfrastruktur bis hin zu intelligentem Energiemanagement, Service und Wartung. Wir begleiten jeden Schritt in der Umsetzung von Energieprojekten für Ihr Unternehmen.

Bei uns kommt nicht nur die Planung, Koordination, Inbetriebnahme und effektive Nutzung von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität aus einer Hand. Wir kümmern uns gemeinsam mit der STRABAG auch um die Bauausführung. In Kombination all dieser Erfahrungen, Expertisen und Manpower realisiert HUMMEL Projekte jeglicher Größe und Komplexität termin- und qualitätsgerecht.


Ladeinfrastruktur für Unternehmen: Mit der richtigen Planung Kosten sparen

Die Planung von Ladeinfrastruktur wird durch eine Bedarfsanalyse individuell an das Gebäude angepasst. So kann ein durchdachtes, kostentransparentes und insbesondere zukunftssicheres Konzept zur Installation erarbeitet und umgesetzt werden.

Einige Fragen vorab:

Bevor mit der Planung der Ladeinfrastruktur begonnen werden kann, müssen einige technische und wirtschaftliche Fragen zur Eignung der bestehenden Elektroinstallation geklärt werden. Sie geben Aufschluss darüber, welche Dimensionen und individuellen Lösungen hinsichtlich der Ladeinfrastruktur realisierbar sind.

  • Welche Leistung liefert die Zuleitung zum Gebäude?
  • Wie viel Strom wird von anderen Verbrauchern im Gebäude verwendet?
  • Gibt es Schwankungen im Stromverbrauch? Sind diese regelmäßig oder zufällig?
  • Existiert eine Photovoltaik-Anlage, die Strom für die Ladeinfrastruktur bereitstellen kann?
  • Kann die bestehende elektrische Anlage sicher weiter betrieben und erweitert werden?
  • Wo soll geladen werden (Tiefgarage, Außenparkplätze)?
  • Welche baulichen Maßnahmen sind notwendig?
  • Wie viele Ladepunkte sind sinnvoll?
  • Wie hoch ist der Gleichzeitigkeitsfaktor?
  • Kann die Ladeinfrastruktur in der bestehenden Gebäudeelektrotechnik realisiert werden?
  • Was ist bei der Abrechnung der Ladevorgänge zu beachten?
  • Welche Form des Lademanagements, sofern nötig, macht Sinn?

Die Notwendigkeit der Beantwortung dieser Fragen, lässt schon erkennen, dass es keine Pauschallösung für ein Gebäude geben kann. Weder für eine Bestandsimmobilie noch für einen Neubau. Dies ist eine Auswahl der Fragen zielen nur darauf ab, für ein Gebäude die individuelle Lösung im Sinne der Nutzung des Gebäudes, des Fuhrparks, der Gäste und der Bewegungsprofile, sowie der Anforderungen der Mitarbeiter an ihren Arbeitsalltag gerecht zu werden. Dabei ist immer die Auslastung der Stromleitung mit Blick auf den zukünftigen Zubau weiterer Ladeinfrastruktur zu beachten.

1. Bestandsaufnahme der elektrischen Anlage

Für die sichere Installation und Inbetriebnahme einer Ladestationen wird ein professioneller und erfahrener Elektroinstallateur benötigt. Er ermittelt, ob die bestehende elektrische Anlage des Gebäudes für das Laden von Elektroautos ausreichend ist. Um Leistungsobergrenzen und Versorgungslücken im Vorfeld erkennen zu können, prüft er die Anschlüsse, Umverteiler, Zählerkästen und Auslastung der Zuleitungen sehr genau.

Auf Basis dieser Analyse kann die Entscheidung getroffen werden, wie umfangreich die Ladeinfrastruktur ausfallen soll: Reicht die vorhandene Zuleitung für die zu erwartende Ladeleistung aus? Oder will man für die Zukunft gerüstet sein und plant eine skalierbare Infrastruktur mit der Möglichkeit, jederzeit weitere Ladestationen zu installieren?

In jedem Fall ist ein intelligentes Lastmanagementsystem empfehlenswert. Es verteilt die verfügbare Netzanschlussleistung optimal und kostenoptimiert auf die zu ladenden Elektrofahrzeuge und die gebäudeseitige Energieversorgung. Die Ladeinfrastruktur ist somit skalierbar, ohne dass Investitionen für die Erweiterung des Netzanschlusses nötig sind.

2. Wer sind die Nutzer der Ladepunkte?

Ein wichtiger Punkt für die Dimensionierung und Ausrichtung der Ladeinfrastruktur ist die Nutzung der Fahrzeuge durch die Mitarbeiter und spontane Besucher. Ein Mitarbeiter im Außendienst mit eigenem Firmenfahrzeug hat andere Ansprüche an die Ladeinfrastruktur, als ein Poolfahrzeug.

Zudem kommt manch ein Mitarbeiter mit einem privaten Fahrzeug zur Arbeit und möchte dieses vor Ort laden. Auch diese zusätzlichen Ladungen müssen heute und in Zukunft eingeplant sein.

3. Kosten sparen: Eine Frage des Standorts

Auf die Installationskosten der Ladeinfrastruktur haben vor allem die Lage der Parkplätze und die vorhandenen räumlichen Gegebenheiten einen großen Einfluss. Je kürzer die Wege von und zum Hauptverteiler (z.B. Zählerschrank), desto niedriger sind die Baukosten zur Verlegung der elektrischen Leitungen.

In Tiefgaragen können Kabeltrassen vom Hauptverteiler zu den zugeordneten Ladeeinrichtungen installiert werden. Die Installation wird dadurch einfach erweiterbar und ist gut zugänglich für Veränderungen wie z.B. Kommunikation und Lastmanagement.

Bei Außenparkplätzen ist es wichtig, frühzeitig die maximale Ausstattung der Parkplätze klar zu definieren. Da die Stromversorgung im Untergrund verlegt werden muss ist eine gute Vorausplanung wichtig. Hierbei können unterschiedliche Vorbereitungen für den späteren, einfachen Ausbau der Ladestationen ohne weitere Tiefbauarbeiten getroffen werden. Dadurch ist die Anlage einfach mit Ladepunkten erweiterbar und man spart zusätzliche Investitionen.

4. Kosten sparen: Die richtige Hardware

Egal ob Firmenparkplätze, Flotten, Immobilien, Kundenparkplätze oder private Parkplätze mit Lademöglichkeiten ausgestattet werden sollen: Für jeden Fall gibt es die passende Lösung und auch hier lässt sich bares Geld sparen.

Mit der rasanten Entwicklung der Elektromobilität steigen auch die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur und somit auch an die Ladestationen. Sie sollen smart und kompatibel mit den neusten Entwicklungen sein. Wer in eine intelligente Ladestation investiert, ist für die Zukunft bestens gerüstet:

  • Mit einem Energiemanager kann z.B. der mit einer Photovoltaikanlage erzeugte Strom zum Aufladen der Elektrofahrzeuge genutzt werden
  • Um mehrere E-Autos bei gleichbleibender Anschlussleistung zur selben Zeit zu laden, lässt sich eine Ladestation in ein Lastmanagementsystem einbinden
  • Im öffentlichen oder halböffentlichen Raum wie z.B. auf Hotel- und Firmenparkplätzen oder in Gemeinschaftsgaragen ist eine Zugangsbeschränkung per RFID möglich
  • Neben der Fernüberwachung aller eingebundenen Ladestationen in Echtzeit bietet eine Back-End-Anbindung Vorteile wie z.B. Fehlerdiagnose und Wartung, vollautomatisierte Abrechnung aller Ladevorgänge oder die Realisierung von Öffnungszeiten gemäß den realen Öffnungszeiten am Standort
  • Die Zukunftsfähigkeit der Ladestation oder Wallbox selbst ist zu beachten. Zukünftige Entwicklungen, wie die ISO 15118 (Plug & Charge), oder die steigende Ladeleistung im AC und DC-Bereich der Fahrzeuge kann heute bereits durch technische Gegebenheiten abdeckt werden.
  • Die Hard- und Software (Backend/Lastmanagement etc.) dahinter sollte offen für alle Eventualitäten und die Ergänzung mit anderen Systemen sein.
  • Die Verwendung von Speichersystemen kann die Nutzung der Energie nochmals zusätzlich optimieren
  • Um Kabelwege einzusparen können speziell entwickelte Lösungen, wie die Grid Box von HUMMEL zu einer Gruppierung von Wallboxen verwendet werden. In Tiefgaragen ist dies eine sehr gute Möglichkeit um viele hundert Meter Kabel einzusparen.

5. Kosten sparen: Intelligente Nutzung des Parkraumes

Die Zuteilung von Stellplätzen ist eine weitere Möglichkeit, Kosten zu sparen und die Stellplätze effizient zu nutzen. Es muss nicht immer der gesamte Stellraum mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden. Mit Orientierung an der Nutzung und den Ladezeiten sowie Ladeleistungen der Fahrzeuge können die zu installierenden Wallboxen und Ladestationen optimiert genutzt werden. Dies reduziert Investitionskosten und führt zu einem intelligenten und in Zukunft verringerten Zubau. Auch hierfür existieren digitale Lösungen.

6. Kosten sparen: Förderungen in Anspruch nehmen

Im Zuge der Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen nehmen auch die Förderungen der Bundesregierung zum Ausbau der Elektromobilität Fahrt auf. Dabei spielt die Entwicklung der Ladeinfrastruktur eine bedeutende Rolle. Aktuell ist auf Bundesebene das „KfW Förderprogramm 441: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“ die wichtigste Maßnahme.

Mit unserem HUMMEL Expertenteam helfen wir Ihnen, die richtige Ladelösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Die Ausstattung von Parkplätzen mit Ladepunkten ist für die Zukunft der dezentral gesteuerten Energie ein wichtiger Aspekt. HUMMEL bietet in diesem Bereich alles an, was die Entwicklung und Umsetzung von Energieprojekten in Immobilien betrifft.

Dies beinhaltet die Planung, Installation und den Betrieb von Wallboxen und Ladesäulen in Tiefgaragen und auf Außenparkplätzen. Über ein individuelles Lastmanagementsystem können diese mit den restlichen, elektrischen Verbrauchern und Erzeugern im Gebäude verbunden werden. Dies ermöglicht ein effizientes Energiemanagement.

HUMMEL verwendet hierfür eigens entwickelte und optimierte Technologie, um die benötigten Installationen und Investitionen möglichst gering zu halten. Gleichzeitig ist das System skalierbar und flexibel.

Von der Projektplanung, über eine effiziente Ladeinfrastruktur bis hin zu intelligentem Energiemanagement, Service und Wartung. Wir begleiten jeden Schritt in der Umsetzung von Energieprojekten für Ihr Unternehmen.

Bei uns kommt nicht nur die Planung, Koordination, Inbetriebnahme und effektive Nutzung von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität aus einer Hand. Wir kümmern uns gemeinsam mit der STRABAG auch um die Bauausführung. In Kombination all dieser Erfahrungen, Expertisen und Manpower realisiert HUMMEL Projekte jeglicher Größe und Komplexität termin- und qualitätsgerecht.


Intelligentes Laden von E-Autos: Wie spart man Kosten durch Lastmanagement?

Welche Vorteile bietet Lastmanagement?

Ein Lastmanagementsystem verteilt die verfügbare Netzanschlussleistung optimal und kostenoptimiert nicht nur auf die zu ladenden Elektrofahrzeuge, sondern auf alle Stromverbraucher des Gebäudes. Die Ladeinfrastruktur ist somit skalierbar, ohne dass Investitionen für die Erweiterung des Netzanschlusses nötig sind.

Wie unterscheiden sich die Lastmanagementsysteme?

Die Anforderungen an den Stromverbrauch in Kombination mit den Ladevorgängen der Elektrofahrzeuge (Firmenflotte, Mitarbeiter- und Kundenfahrzeuge) sind je nach Art des Unternehmens unterschiedlich. Ein Industriebetrieb mit umfangreicher Produktionsanlage benötigt ein komplexeres Lademanagement als ein reines Bürogebäude. Darauf abgestimmt gibt es unterschiedliche Lastmanagementsysteme.

Statisches Lastmanagement

Beim statischen Lastmanagement wird ein fester Leistungsober­wert (z. B. 100 kW) definiert. Die Gesamtladeleistung aller Ladestationen ist begrenzt und getrennt von der Auslastung des Gebäudes. Innerhalb des nutzbaren Leistungs­bereichs wird der Ladestrom entweder gleich oder benutzerde­finiert auf die angeschlossenen Elektrofahrzeuge verteilt.

Statisches Lastmanagement

  • Reduktion der elektrischen Anschlussleistung
  • Keine Überlastung des Netzanschlusspunktes
  • Keine Erhöhung der vertraglichen Leistungsobergrenze
  • Vermeidung teurer Vertragsstrafen

Dynamisches Lastmanagement

Im Gegensatz zum statischen Lastmanagement richtet sich das dynamische Lastmanagement nicht nach einem festen Leistungsoberwert, sondern passt sich flexibel an den Stromverbrauch des Gebäudes an. So kann zu jedem Zeitpunkt die maximal verfügbare Ladeleistung abgerufen werden, ohne den Netzanschluss zu überlasten. Es sind sogar mehrere Optionen gleichzeitig möglich. So können bestimmte Ladestationen immer bevorzugt angesteuert und die hier verbundenen Fahrzeuge priorisiert geladen werden.

Das gilt auch, wenn Elektrofahrzeuge z.B. möglichst dann geladen werden sollen, wenn der Strom besonders günstig ist.

Dynamisches Lastmanagement

Reduktion der elektrischen Anschlussleistung

  • Keine Überlastung des Netzanschlusspunktes
  • Keine Erhöhung der vertraglichen Leistungsobergrenze
  • Vermeidung teurer Vertragsstrafen
  • Optimale Ausnutzung der verfügbaren Anschlussleistung
  • Berücksichtigung von Leistungsüberschüssen installierter Energieerzeugungsanlagen
  • Keine Unterversorgung priorisierter Verbraucher
  • Möglichkeit zur Integration des standortspezifischen Störfall­managements

Ganzheitliches Energiemanagement

Unternehmen, die energieintensive Produktionsstätten mit Strom versorgen müssen, kann es schnell zu großen Leistungs-Peaks kommen. Eine smarte Steuerung der Ladeleistung in Kombination mit dezentraler Stromversorgung bietet sich hier als Lösung an.

Mit einem aktiven, ganzheitlichen Energiemanagement können erheblich Kosten einspart werden. Dabei spielt die dezentrale Stromerzeugung z.B. mit PV-Anlagen und das Peak-Shaving mit geeigneten Batteriespeichern eine entscheidende Rolle.

Photovoltaik-Überschussladen

Wenn eine Photovoltaik-Anlage am Standort existiert, kann der überschüssige Strom zur Ladung von Elektrofahrzeugen eingesetzt werden. Auch diese Option bietet das dynamische Lastmanagement an. Wenn mehr Strom in der eigenen Photovoltaik-Anlage erzeugt, als im restlichen Gebäude verbraucht wird, ist es wirtschaftliche sinnvoller, diesen in den Elektrofahrzeugen zu speichern, als ihn in das öffentliche Netz einzuspeisen. Sehr lukrativ ist es natürlich, den selbst erzeugten Strom an Dritte zu verkaufen. Dafür bietet HUMMEL ebenfalls die notwendige Technologie an.


Erneuerbare Energien: Laden Sie Ihr Elektrofahrzeug mit sauberem Strom

Was genau sind erneuerbare Energien?

Bei erneuerbaren Energien handelt es sich Energiequellen, die nicht „verbraucht“ werden können. Sonne, Wind, Biomasse und Geothermie sind regenerativ, d.h. sie sind unerschöpflich vorhanden. Mit Photovoltaikanlagen, Windkrafträdern, Wasserkraftwerken und Biogasanlagen kann man diese Energiequellen zur Stromerzeugung nutzen. Anders als bei fossilen Energieträgern (Kohle, Erdöl, Erdgas), ist dieser Strom emissionsfrei und damit ökologisch und nachhaltig.

Elektromobilität und erneuerbare Energien

Bis 2030 soll im Rahmen der Energiewende in Deutschland, der Anteil erneuerbarer Energien auf 65% des gesamten Stromverbrauchs erhöht werden. Ein wichtiger Akteur auf dem Weg in eine fossilfreie Zukunft, ist die Elektromobilität.

Das Verhältnis der erzeugten erneuerbaren Energien zum Energieverbrauch ist nicht immer ausgeglichen. Ist das Stromangebot z.B. höher als die Nachfrage, kann ein Elektroauto als Stromspeicher fungieren und überschüssigen Strom in seine Batterie laden. Kommt es zu Lastspitzen, d.h. das Stromangebot im Netz ist zu niedrig, können Elektrofahrzeuge ihren Ladevorgang begrenzen oder ganz aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Die Steuerung übernimmt dabei ein Lastmanagementsystem.

E-Autos mit selbst erzeugtem PV-Strom laden

Strom aus erneuerbaren Energien kann natürlich über einen Stromanbieter bezogen werden. Elektrofahrzeuge aber über eine Photovoltaikanlage mit eigenem Solarstrom zu versorgen, mach unabhängig von Strompreisschwankungen und es lässt sich eine Menge Geld sparen.

Ein weiterer wirtschaftlicher Aspekt ist in Zukunft die Funktion von Elektrofahrzeugen als Stromanbieter. Durch eine intelligente Verknüpfung mit dem Stromnetz, können E-Fahrzeuge den eigenen, in der Fahrzeugbatterie geladenen PV-Strom zurück in das öffentliche Netz einspeisen. Das bidirektionale Laden wird als Vehicle-to-Grid (V2G) bezeichnet und geht weit über Lastmanagement hinaus.

Das lohnt sich vor allem für Firmenflotten oder große Wohnanlagen. Sind viele Fahrzeuge über Ladestationen gleichzeitig an das Stromnetz angeschlossen, reagieren die E-Autos über eine intelligente Steuerung auf die entsprechende Nachfrage im Netz.

Mit dem steigenden Anteil von E-Fahrzeugen und ihrer Verknüpfung mit dem Stromnetz, wird so der Beitrag der Elektromobilität zur Energiewende immer wichtiger.

Die unterschiedlichen Photovoltaikanlagen

Für größere Gewerbegebäude oder Wohnimmobilien können verschiedene Formen von Solaranlagen eingesetzt werden. Die Aufdachanlage kommt zurzeit noch am häufigsten zum Einsatz. Hier werden mit Hilfe einer Unterkonstruktion Solarmodule auf das vorhandene Dach installiert. Optisch ansprechender ist eine Indach-Photovoltaikanlage. Hier werden die Solarmodule in die Dachhaut integriert. Bei der gebäudeintegrierten Anlage werden einzelne Elemente der Gebäudefassade durch PV-Module ersetzt und sind dadurch nahezu unsichtbar.

Die Bedeutung von Erneuerbaren Energien für das eigene Unternehmen

Das Thema CO2-Neutralität gewinnt zunehmend an Bedeutung. Es ist ein politisch motiviertes Thema. Viele Unternehmen engagieren sich jedoch selbst für die Klimaneutralität ihres Unternehmens. Dabei spielt die Elektromobilität, die Erzeugung von umweltfreundlicher Energie und die Kombination aus beidem eine zunehmend große Rolle.

Strombezug über HUMMEL

HUMMEL bietet nicht nur die Ladeinfrastruktur und alle damit verbundenen Services und Leistungen an. Über den Mutterkonzern STRABAG/Züblin können Unternehmenskunden und -Partner ihren Strom aus rein erneuerbaren Quellen beziehen. So ist es möglich, nicht nur die Ladestationen und Wallboxen, sondern auch ganz bequem das restliche Gebäude mit umweltfreundlicher Energie zu versorgen.

Sie wollen in Zukunft Ihre Tiefgaragenplätze oder Ihre Firmenflotte mit intelligent gesteuertem PV-Strom betreiben? Unser HUMMEL-Expertenteam hilft ihnen dabei, eine kosteneffiziente und umweltschonende Infrastruktur aufzubauen.


Ladestationen in Immobilien: Chancen und Pflichten

Es gibt gute Gründe, warum sich immer mehr Menschen für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs entscheiden: Ein E-Auto ist leise, wartungsarm und durch das Fahren mit meist nachhaltig produziertem Strom nahezu emissionsfrei. Dadurch steigt der Bedarf an Lademöglichkeiten im öffentlichen Bereich und auch an den Orten, an denen man sich am meisten aufhält: in Gewerbe- und Wohnmobilen. Der prognostizierte und auch heute schon meist realistische Anteil an Ladungen an diesen Fahrzeug-Standorten betragt ca. 80%. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur in Immobilien ist eine Investition in die Zukunft, von deren Komfort und Flexibilität von der Arbeitnehmer, Bewohner und Eigentümer gleichermaßen profitieren können.

Die Immobilienwirtschaft steht damit vor enormen Chancen, aber auch einigen Herausforderungen. Um die Mobilitätswende in Deutschland voranzutreiben, ist am 25.03.2021 das sogenannte GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) in Kraft getreten. Es definiert Regelungen zur gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur und ist für Immobilienbesitzer wie auch Bauherren von Wohn- und Gewerbeimmobilien verpflichtend. Somit ist die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für zukunftssichere Bauvorhaben eine zentrale Aufgabe.

Aufbau von Ladeinfrastruktur: Wie profitieren Immobilienbesitzer?

Der Werterhalt einer Immobilie verbunden mit der Attraktivität für potenzielle Käufer und Mieter wird in Zukunft fest mit der Ausstattung bezüglich der Lademöglichkeiten verknüpft sein, denn: Grundvoraussetzung für die Mobilität vieler Menschen wird bald das Laden zuhause oder am Arbeitsplatz sein. Entsprechend muss sich eine leistungsstarke Ladeinfrastruktur als Standard etablieren.

Für eine bessere Vermarktung von Immobilien bietet eine nahtlos in die Gebäudeinstallation integrierte Ladeinfrastruktur großes Potential. Um Folgekosten zu vermeiden, muss aber frühzeitig der Bedarf an Leitungsinfrastruktur bei der Bauplanung berücksichtigt werden. Für die Immobilienwirtschaft ist es Pflicht, dass GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) einzuhalten. Ein darüber hinaus gehendes umfangreiches Angebot an Lademöglichkeiten ist also nicht nur eine repräsentative Ergänzung für Gebäude. Es ist auch ein profitables Investment in Bezug auf die Wertsteigerung.

Planung von Ladesäulen in Immobilien: Worauf müssen Sie achten?

Von Anfang an muss bei der Gebäudeplanung die sichere Stromversorgung und die Leitungswege für die Ladeinfrastruktur berücksichtigt werden. So vermeiden Sie kostenintensives Nachrüsten.

Hier greift schon das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz):

Das Gesetz regelt die Errichtung der erforderliche Leitungsinfrastruktur und umfasst die geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen für Neubauten wie auch Bestandsobjekte, an denen größere Renovierungen durchgeführt werden. Das betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbeobjekte mit den damit verbundenen Parkflächen.

Eigentümer von Immobilien sind somit verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für die ausreichende Versorgung von Lademöglichkeiten zu schaffen.

E-Ladestationen sollten den Anforderungen der jeweiligen Nutzergruppe entsprechen. Zur Auswahl stehen Wallboxen (wandmontierte Ladestationen) und freistehend Ladesäulen. Einen weiteren Unterschied gibt es hinsichtlich der Eignung für den Außen- und Innenbereich sowie der Leistungsstärke.

Weiterführend ist der Aktionsradius der Fahrzeuge zu beachten. Manche Fahrzeuge haben Vorrang, weil diese häufig und auf weiten Strecken im Einsatz sind. Entsprechend muss die Ladeinfrastruktur in der Anzahl und Leistung angepasst werden.

In Deutschland haben sich Typ-2-Wechselstrom-Ladesäulen (AC) mit einer Leistung von 11 kW oder 22 kW in Immobilien etabliert. Es dauert hier zwischen zwei bis sechs Stunden, um ein E-Auto vollständig zu laden. Sie eignen sich vor allem für Gebäude, in denen sich E-Autofahrer längere Zeit aufhalten: am Arbeitsplatz und in Wohnimmobilien.

Erheblich verkürzt wird die Ladezeit an Gleichstrom-Ladestationen (DC). Mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW an einer Schnellladesäule, beträgt sie ca. eine Stunde. Für Orte mit kurzer Verweildauer und an Fernverkehrsstrecken sind Schnellladestationen ideal. Es ist natürlich zu beachten, dass das Fahrzeug nicht immer vollständig geladen sein muss, was die notwendigen Standzeiten erheblich reduzieren kann. Dies ist immer individuell auf die Nutzung zu betrachten.

Die Ladeleistung spielt vor allem in Gewerbe- und Wohnimmobilien eine zentrale Rolle, denn hier müssen viele Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden. Bei Dauerbelastung der Leitungen über mehrere Stunden, sorgt eine fachgerechte Elektroinstallation für eine stabile Stromversorgung und verhindert Stromausfälle durch Überlastung des Leitungsnetzes. Ein gut durchdachtes und auf die örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen ausgelegtes Lade- und Lastmanagement kann hier empfindliche Kosten für eine höher dimensionierte Zuleitung zum Gebäude einsparen.

Um die gesamte Anschlussleistung optimal auszunutzen, hilft ein dynamisches Lastmanagement: Es ermöglicht die priorisierte Nutzung bestimmter Ladestationen, die Einspeisung von PV-Überschuss oder die Ladung, wenn der Strom besonders günstig ist. Umgekehrt kann die Ladung generell ausgesetzt werden, wenn im Gebäude besonders viel Strom benötigt wird. Das bietet sich für regelmäßig wiederkehrende Stromspitzen an. Die verfügbare Gesamtladeleistung wird an den aktuellen Stromverbrauch im Gebäude angepasst und effizient aufgeteilt. Dadurch wird das gleichzeitige Laden mehrerer E-Fahrzeuge in der optimalen Zeit möglich.

Förderung von Ladeinfrastruktur: Da geht doch was!

Die Bundesregierung treibt mit unterschiedlichen Maßnahmen die Mobilitätswende voran. Dazu gehört nicht nur die Verpflichtung das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) einzuhalten. Auch von Staatlichen Fördermaßnahmen, allen voran das Förderprogramm 441 der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), kann man als Immobilienbesitzer wie auch Bauherren von Wohn- und Gewerbeimmobilien profitieren.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Ihren Immobilien?

Mit HUMMEL zur richtigen Lösung – ganzheitlich und skalierbar.

HUMMEL kümmert sich um alles, was die Entwicklung und Umsetzung von Energieprojekten in Immobilien betrifft. Wir bieten Ihnen nicht nur die Planung, Installation und den Betrieb von Wallboxen und Ladesäulen an. Dabei behalten wir immer die Möglichkeiten der Gebäudetechnik im Blick, sodass die Dimensionen der Haustechnik und der Ladeinfrastruktur aufeinander abgestimmt sind. Über ein individuelles Lastmanagementsystem können die Ladepunkte mit den restlichen, elektrischen Verbrauchern und Erzeugern im Gebäude verbunden werden. und So ermöglichten wir ein effizientes Energiemanagement.

HUMMEL verwendet dafür eigens entwickelte und optimierte Technologie, um die benötigten Installationen möglichst gering zu halten. Das System ist dadurch skalierbar und flexibel und unnötige Investitionen werden vermieden. Ob es sich um gewerblich oder privat genutzte Gebäude handelt, spielt dabei keine Rolle.